EU AI Act: Welche Pflichten jetzt auf Ihr Unternehmen zukommen – und wie Sie sicher handeln
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Veröffentlicht: 24. Juni 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten
Es ist Dienstagvormittag. Die Marketingleiterin eines mittelständischen Handwerksbetriebs öffnet ihr Laptop und fragt ChatGPT nach einem Entwurf für das nächste Kundenanschreiben. Der Vertrieb nutzt seit Monaten ein KI-gestütztes CRM-Tool, das automatisch Angebote priorisiert. Und in der Buchhaltung läuft ein Programm, das Rechnungsdaten per KI vorsortiert – angeblich spart das zwei Stunden pro Woche.
Die EU AI Act KMU Pflichten gelten seit dem Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung (EU 2024/1689) – und zwar unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen zehn oder fünfhundert Mitarbeiter beschäftigt. Wer KI-Systeme einsetzt, in Betrieb nimmt oder wesentlich verändert, wird durch dieses Regelwerk direkt adressiert. Die gute Nachricht: Für kleine und mittlere Unternehmen gelten ausdrückliche Erleichterungen – aber kein vollständiger Freifahrtschein.
Laut einer aktuellen Erhebung haben mehr als 60 % der europäischen KMU noch nicht einmal mit ihrem Compliance-Prozess begonnen. Gleichzeitig hat sich die KI-Nutzung in deutschen Unternehmen innerhalb kürzester Zeit mehr als verdoppelt. Die Lücke zwischen tatsächlichem Einsatz und rechtssicherer Umsetzung wächst – und damit auch das Haftungsrisiko.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen strukturiert, was der EU AI Act konkret von Ihrem Unternehmen verlangt, welche Fehler in der Praxis am häufigsten passieren und wie Sie mit überschaubarem Aufwand eine solide Grundlage schaffen. Sie erhalten außerdem eine Checkliste für den sofortigen Einstieg.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| KI-Nutzung in deutschen Unternehmen (20+ MA) – Anstieg binnen eines Jahres | Von 17 % auf 41 % | Bitkom 2026 |
| KMU, die noch keinen Compliance-Prozess gestartet haben (EU-weit) | Mehr als 60 % | AiCompliBot 2026 |
| KMU, die bereits KI einsetzen (ab 50 Mitarbeiter) | 36 % | KfW Mittelstandspanel 2026 |
| Maximales Bußgeld für ein KMU (10 Mio. € Umsatz) bei Hochrisiko-Verstößen | 300.000 € (statt 15 Mio. €) | EU AI Act Art. 99 Abs. 6 (EU 2024/1689) |
Was passiert, wenn Ihr Unternehmen die EU AI Act KMU Pflichten ignoriert?
Viele Unternehmer denken: „Das ist doch Regulierung für die großen Tech-Konzerne – was hat das mit meinem Betrieb zu tun?“ Diese Annahme ist verständlich, aber gefährlich. Der EU AI Act adressiert ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen – das Wort „KMU“ taucht in der Verordnung insgesamt 38 Mal auf (Verordnung EU 2024/1689). Das ist kein Zufall, sondern ein klares Signal des Gesetzgebers.
Wer KI-Tools produktiv einsetzt – sei es zur Kundenkommunikation, zur Personalauswahl oder zur automatisierten Rechnungsverarbeitung – übernimmt je nach Kontext die Rolle des „Betreibers“ oder sogar des „Anbieters“ im Sinne des Gesetzes. Damit greifen Dokumentations-, Transparenz- und in bestimmten Fällen auch Registrierungspflichten. Wer diese ignoriert, riskiert Bußgelder: Bei einem Unternehmen mit 10 Mio. € Jahresumsatz sind das laut aktueller Analyse bis zu 300.000 € – also nicht 15 Mio. €, aber sehr wohl eine Summe, die ein mittelständisches Unternehmen ernsthaft belastet.
In der Region rund um Dingelstädt und im gesamten Eichsfeld beobachten wir, dass viele Betriebe KI-Funktionen oft unbewusst nutzen – eingebettet in Standardsoftware, Buchhaltungsprogramme oder CRM-Systeme. Gerade diese „versteckten“ Anwendungen werden bei der Risikobeurteilung häufig übersehen. Die Digitalisierungsberatung der TTG GmbH hilft Ihnen, einen vollständigen Überblick über alle genutzten KI-Systeme in Ihrem Unternehmen zu gewinnen – als notwendige Grundlage jeder Compliance-Strategie.
- Prüfen Sie, welche Ihrer genutzten Softwarelösungen KI-Funktionen enthalten.
- Klären Sie, ob Ihr Unternehmen als „Betreiber“ oder „Anbieter“ im Sinne des AI Act gilt.
- Informieren Sie sich über die aktuellen Übergansfristen – denn durch das AI-Omnibus-Paket haben sich einige Fristen verschoben.
- Nehmen Sie die Regulierung ernst, auch wenn Ihr Unternehmen klein ist – der Gesetzgeber hat KMU ausdrücklich einbezogen.
Die häufigsten Missverständnisse rund um die EU AI Act KMU Pflichten
In der Beratungspraxis begegnen uns immer wieder dieselben Irrtümer – und sie können teuer werden. Das gefährlichste Missverständnis ist die Annahme, der AI Act gelte erst „irgendwann in der Zukunft“. Tatsächlich sind die Verbote für inakzeptable Risiken bereits seit Februar 2025 in Kraft. Die Pflichten für Hochrisiko-KI folgen gestaffelt – durch das AI-Omnibus-Paket wurden einige Fristen angepasst, die grundsätzliche Verpflichtung bleibt jedoch bestehen.
Ein weiterer Irrtum: „Wir kaufen nur fertige Software, also sind wir nicht verantwortlich.“ Falsch. Wer ein KI-System in seinem Unternehmen betreibt, ist als Betreiber für den konkreten Einsatzkontext verantwortlich – unabhängig davon, wer die Software entwickelt hat. Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von KI-Tools zur Mitarbeiterüberwachung oder zur Kreditbewertung von Kunden.
Auch die DSGVO-Falle wird häufig unterschätzt: KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen sowohl dem AI Act als auch der Datenschutzgrundverordnung. Beide Regelwerke müssen parallel eingehalten werden. Das BSI gibt konkrete Empfehlungen zum sicheren KI-Einsatz, die auch für Betreiber-Pflichten relevant sind.
Für Fragen rund um Datensicherheit beim KI-Einsatz – TTG GmbH stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
- Unterscheiden Sie klar zwischen Anbieter- und Betreiber-Pflichten – beides kann Ihr Unternehmen betreffen.
- Prüfen Sie, ob eingesetzte KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten – dann greift zusätzlich die DSGVO.
- Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Softwareanbieter die Compliance für Sie übernimmt.
- Behalten Sie die gestaffelten Fristen im Blick – und handeln Sie nicht erst kurz vor Ablauf.
- Klären Sie intern, wer in Ihrem Unternehmen die Verantwortung für KI-Compliance trägt.
Schritt für Schritt zur AI-Act-Compliance: So gehen Sie systematisch vor
Compliance klingt nach Bürokratie – muss es aber nicht sein. Mit einer strukturierten Vorgehensweise lässt sich der Großteil der Pflichten in überschaubaren Schritten abarbeiten. Der erste und wichtigste Schritt ist die KI-Inventarisierung: Erfassen Sie alle KI-gestützten Systeme, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. Dazu zählen nicht nur offensichtliche Tools wie ChatGPT, sondern auch KI-Funktionen in ERP-Systemen, HR-Software oder Sicherheitslösungen.
Im zweiten Schritt folgt die Risikoklassifizierung. Der EU AI Act unterteilt KI-Systeme in vier Kategorien: inakzeptables Risiko (verboten), Hochrisiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Für die meisten KMU, die KI im Büroalltag nutzen, werden die genutzten Anwendungen in die Kategorien „begrenzt“ oder „minimal“ fallen. Hochrisiko-Systeme – etwa zur automatisierten Personalauswahl oder Kreditvergabe – erfordern deutlich mehr Dokumentation.
Nach der Klassifizierung erstellen Sie für jede relevante Anwendung eine technische Dokumentation und legen interne Nutzungsrichtlinien fest. Das muss kein umfangreiches Handbuch sein – ein klares, schriftlich festgehaltenes Prozessdokument reicht für die meisten Betriebe aus. Unserer Erfahrung nach reicht dafür oft ein strukturierter Nachmittag mit dem verantwortlichen Team.
Als ISO/IEC 27001 zertifizierter IT-Partner – TTG GmbH unterstützen wir Sie dabei, diese Prozesse in Ihre bestehenden Sicherheits- und Datenschutzstrukturen zu integrieren.
- Erstellen Sie eine vollständige Liste aller KI-Systeme in Ihrem Unternehmen (inkl. eingebetteter Funktionen).
- Klassifizieren Sie jedes System anhand der vier AI-Act-Risikostufen.
- Legen Sie für Hochrisiko-Systeme eine technische Dokumentation und Protokolle an.
- Verfassen Sie interne Nutzungsrichtlinien – kurz, verständlich, für alle Mitarbeiter nachvollziehbar.
- Benennen Sie eine verantwortliche Person für KI-Compliance in Ihrem Unternehmen.
Was der EU AI Act technisch bedeutet – ohne Fachjargon erklärt
Wer den AI Act liest, stößt schnell auf Begriffe wie „General Purpose AI“, „Foundation Model“ oder „Conformity Assessment“. Für den Unternehmensalltag ist jedoch entscheidend: Was muss ich konkret tun – und was nicht? Hier eine strukturierte Entscheidungshilfe:
| Ihre Situation | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| Sie nutzen KI-Tools nur intern (z.B. Texterstellung, Übersetzung) | Nutzungsrichtlinie erstellen, Datenschutz prüfen | Minimales Risiko – wenig Dokumentationspflicht |
| Sie setzen KI zur automatischen Personalauswahl ein | Vollständige Hochrisiko-Dokumentation erforderlich | Hochrisiko-Kategorie gemäß AI Act Anhang III |
| KI-System kommuniziert mit Kunden (z.B. Chatbot) | Transparenzpflicht: Kunden müssen wissen, dass sie mit KI interagieren | Begrenztes Risiko – Kennzeichnungspflicht gilt |
| Sie kaufen KI-Software von einem Drittanbieter | Betreiber-Pflichten prüfen, Vertrag mit Anbieter analysieren | Auch Betreiber tragen Verantwortung für den Einsatzkontext |
Der Begriff „Hochrisiko“ klingt dramatischer als er ist. Er bezeichnet bestimmte Anwendungsbereiche, die der Gesetzgeber als besonders sensibel eingestuft hat – etwa Bildung, Beschäftigung, Kreditvergabe oder kritische Infrastrukturen. Viele Standard-Büroanwendungen fallen ausdrücklich nicht darunter.
Wichtig zu wissen: Durch das AI-Omnibus-Paket, auf das sich EU-Kommission und Mitgliedstaaten im Mai geeinigt haben, wurden die Übergansfristen für einige Hochrisiko-Systeme verlängert. Eigenständige Hochrisiko-Systeme haben nun bis August 2028 Zeit, eingebettete Systeme etwa ein Jahr weniger. Nutzen Sie diese Zeit aktiv – nicht um zu warten, sondern um gut vorbereitet zu sein.
Das BMWK stellt Informationen zur Digitalisierung im Mittelstand bereit, darunter auch Orientierungshilfen zur KI-Regulierung. Die Förderberatung für Digitalisierungsprojekte – TTG GmbH zeigt Ihnen außerdem, welche Fördermittel Sie für die Umsetzung nutzen können.
- Prüfen Sie anhand der Risikotabelle, in welche Kategorie Ihre KI-Anwendungen fallen.
- Lesen Sie die Lieferbedingungen Ihrer KI-Softwareanbieter auf Compliance-Aussagen durch.
- Nutzen Sie die verlängerten Fristen für Hochrisiko-Systeme – aber beginnen Sie jetzt mit der Planung.
- Informieren Sie sich über den kostenlosen KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur als Anlaufstelle für Fragen.
Was AI-Act-Compliance kostet – und was es kostet, sie zu ignorieren
Die Frage nach den Kosten ist berechtigt. Und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an – aber deutlich weniger als viele befürchten. Für ein Unternehmen, das hauptsächlich KI-Tools mit minimalem oder begrenztem Risiko nutzt, beschränkt sich der Aufwand oft auf die interne Dokumentation, die Anpassung von Nutzungsrichtlinien und eine einmalige Bestandsaufnahme. Das ist in der Regel mit einem halben bis einem Arbeitstag und geringen externen Beratungskosten erledigt.
Anders sieht es bei Hochrisiko-Systemen aus. Hier entstehen Kosten für technische Dokumentation, Konformitätsbewertungen und gegebenenfalls externe Prüfung. Allerdings: Der AI Act sieht für KMU und Start-ups ausdrücklich reduzierte Gebühren und das Verhältnismäßigkeitsprinzip vor (Art. 99 Abs. 6 EU 2024/1689). Bußgelder richten sich nach dem Umsatz – ein Unternehmen mit 10 Mio. € Jahresumsatz haftet bei schweren Verstößen mit maximal 300.000 €, nicht 15 Mio. €.
Klingt das immer noch viel? Zum Vergleich: Ein einziger Datenschutzvorfall, der auf unzureichend geprüfte KI-Systeme zurückgeht, kann schnell zu ähnlichen Summen führen – zuzüglich Reputationsschaden und Kundenverlust. Unserer Einschätzung nach ist der Aufwand für eine solide Grundabsicherung für die meisten Betriebe sehr gut vertretbar.
Für eine passende IT-Infrastruktur für den digitalen Wandel – TTG GmbH sorgen wir dafür, dass KI-Anwendungen von Anfang an in eine sichere und dokumentierte Umgebung eingebettet sind.
- Kalkulieren Sie den Aufwand realistisch: Für viele KMU reicht ein strukturierter Halbtag für die Erstbestandsaufnahme.
- Holen Sie ein konkretes Angebot für eine KI-Compliance-Beratung ein – oft günstiger als erwartet.
- Vergleichen Sie den Aufwand mit dem möglichen Bußgeldrisiko und dem Reputationsschaden bei einem Vorfall.
- Prüfen Sie Fördermöglichkeiten: Einige Bundesländer und die EU fördern Digitalisierungs- und Compliance-Projekte in KMU.
- Planen Sie Compliance nicht als einmaligen Aufwand, sondern als laufenden Prozess – ähnlich wie Datenschutz nach DSGVO.
Was in der Praxis wirklich funktioniert: Erfahrungen aus der Region
Ein Handwerksbetrieb aus Dingelstädt mit knapp 30 Mitarbeitern hatte das Thema KI-Compliance zunächst als „zu abstrakt“ eingestuft. In einem ersten Beratungsgespräch stellte sich heraus: Das Unternehmen nutzte bereits drei verschiedene Softwareprodukte mit eingebetteten KI-Funktionen – darunter ein Planungstool mit automatischer Ressourcensteuerung und eine Kommunikationslösung mit KI-gestützter Priorisierung. Die vollständige KI-Inventarisierung war in weniger als zwei Stunden abgeschlossen. Das Ergebnis: Alle genutzten Systeme fielen in die Kategorie minimales oder begrenztes Risiko. Der Dokumentationsaufwand war gering – aber jetzt ist der Betrieb nachweislich auf der sicheren Seite.
Ähnliche Erfahrungen machen wir regelmäßig bei Steuerberatern, Arztpraxen und Maschinenbauern in Nordthüringen und Südniedersachsen: Der tatsächliche Aufwand ist fast immer geringer als die anfängliche Befürchtung. Was zählt, ist der strukturierte Einstieg – nicht die perfekte Lösung vom ersten Tag.
Als ISO/IEC 27001-zertifizierter IT-Partner mit über 25 Jahren Erfahrung in der Region begleiten wir Unternehmen dabei, KI-Compliance pragmatisch und passgenau umzusetzen – ohne überdimensionierten Beratungsaufwand. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 bedeutet für Sie: Unsere eigenen Prozesse unterliegen denselben hohen Standards, die wir für unsere Mandanten empfehlen.
Ergänzend empfehlen wir den Blick auf die Ressourcen des Bitkom zum EU AI Act, der praxisnahe Leitfäden speziell für den deutschen Mittelstand bereitstellt.
Möchten Sie wissen, wo Ihr Unternehmen heute steht? Digitalisierungs-Potenzial prüfen lassen – wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur dokumentierten Compliance.
- Starten Sie mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme aller KI-Anwendungen – auch der „unsichtbaren“.
- Holen Sie sich Unterstützung von einem erfahrenen regionalen IT-Partner, der die Branchenrealität kennt.
- Dokumentieren Sie frühzeitig – das schützt Sie bei möglichen Prüfungen.
- Nutzen Sie Erfahrungen anderer Betriebe in Ihrer Region als Orientierung.
Ihre drei ersten konkreten Schritte – noch diese Woche umsetzbar
Compliance muss nicht mit einem großen Projekt beginnen. Drei gezielte Maßnahmen bringen Sie sofort auf einen sicheren Stand – und schaffen die Grundlage für alles Weitere.
Schritt 1: KI-Inventar anlegen. Notieren Sie alle digitalen Tools, die Ihr Unternehmen nutzt – und recherchieren Sie kurz, ob KI-Funktionen enthalten sind. Viele Softwareanbieter kommunizieren das mittlerweile transparent in ihren Produktbeschreibungen. Dieser Schritt dauert in der Regel weniger als zwei Stunden und kostet nichts.
Schritt 2: Risikostufe bestimmen. Ordnen Sie jedes identifizierte System einer der vier AI-Act-Kategorien zu. Für die meisten Standardanwendungen in Verwaltung, Kommunikation oder Buchhaltung gilt: minimales oder begrenztes Risiko. Eine einfache Checkliste reicht hier aus – Sie müssen kein Jurist sein, um diese Einschätzung vorzunehmen.
Schritt 3: Interne Spielregeln festlegen. Verfassen Sie eine kurze interne Nutzungsrichtlinie für KI-Tools – eine Seite genügt. Wer darf welches Tool nutzen? Welche Daten dürfen eingespeist werden? Wer ist verantwortlich? Diese Richtlinie schützt Sie nicht nur rechtlich, sondern schafft auch Klarheit im Team.
Parallel dazu lohnt ein Blick auf den kostenlosen KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur, den Bundesdigitalminister Karsten Wildberger speziell für KMU ins Leben gerufen hat. Dieses Beratungsangebot ist kostenlos und richtet sich direkt an Unternehmen, die Orientierung bei der rechtssicheren KI-Umsetzung suchen.
Denken Sie daran: Mehr als 60 % der europäischen KMU haben noch keinen einzigen dieser Schritte unternommen (AiCompliBot 2026). Wer jetzt anfängt, verschafft sich einen klaren Vorsprung – nicht nur rechtlich, sondern auch im Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
- Legen Sie diese Woche ein einfaches KI-Inventar an – ein Tabellenblatt reicht.
- Bestimmen Sie die Risikostufe jeder genutzten KI-Anwendung anhand der vier AI-Act-Kategorien.
- Formulieren Sie eine interne KI-Nutzungsrichtlinie auf einer Seite.
- Registrieren Sie sich beim kostenlosen KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur.
- Sprechen Sie mit Ihrem IT-Partner über eine professionelle Erstbewertung Ihrer KI-Systeme.
Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt
- Erfassen Sie alle digitalen Tools in Ihrem Unternehmen und prüfen Sie, ob KI-Funktionen enthalten sind – inklusive eingebetteter Funktionen in Standardsoftware.
- Klassifizieren Sie jedes KI-System anhand der vier AI-Act-Risikostufen (inakzeptabel / Hochrisiko / begrenztes Risiko / minimales Risiko).
- Benennen Sie eine verantwortliche Person in Ihrem Unternehmen, die das Thema KI-Compliance koordiniert.
- Formulieren Sie eine kurze interne Nutzungsrichtlinie für KI-Tools (eine Seite, verständlich für alle Mitarbeiter).
- Prüfen Sie Ihre Verträge mit KI-Softwareanbietern auf Aussagen zu Compliance und Haftung.
- Dokumentieren Sie für Hochrisiko-Systeme die technischen Eigenschaften und den konkreten Einsatzkontext schriftlich.
- Registrieren Sie sich beim kostenlosen KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur für aktuelle Orientierungshilfen.
- Sprechen Sie mit einem erfahrenen IT-Partner über eine professionelle Erstbewertung – idealerweise noch im laufenden Quartal.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der EU AI Act wirklich für meinen kleinen Betrieb – oder nur für Tech-Unternehmen?
Ja, der EU AI Act gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen – unabhängig von der Größe. Allerdings sieht die Verordnung für KMU ausdrückliche Erleichterungen vor: reduzierte Gebühren, vorrangigen Zugang zu Regulatory Sandboxes und das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Durchsetzung. Das bedeutet: Sie sind nicht genauso streng reguliert wie ein Großkonzern – aber Sie sind auch nicht außen vor. Eine Bestandsaufnahme ist in jedem Fall sinnvoll.
Wann muss ich als Unternehmer konkret handeln – was sind die wichtigsten Fristen?
Die Verbote für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko gelten bereits seit Februar 2025. Pflichten für Hochrisiko-Systeme greifen gestaffelt – durch das AI-Omnibus-Paket wurden einige Fristen verlängert, darunter bis August 2028 für bestimmte eingebettete Systeme. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Chatbots und ähnliche Systeme kommen früher. Empfehlung: Starten Sie jetzt mit der Inventarisierung, auch wenn einzelne Fristen noch nicht abgelaufen sind.
Was ist, wenn ich nur fertige Software von einem Anbieter kaufe – bin ich dann trotzdem verantwortlich?
Ja, auch als Betreiber eines KI-Systems tragen Sie Verantwortung für den konkreten Einsatzkontext. Der Softwareanbieter ist für die Entwicklung verantwortlich – Sie sind es für die Art und Weise, wie Sie das System einsetzen. Das bedeutet: Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen Ihres Anbieters, klären Sie, ob das System als Hochrisiko eingestuft wird, und dokumentieren Sie Ihren eigenen Anwendungsfall. Vertragsregelungen mit dem Anbieter können helfen, Haftungsfragen zu klären.
Wie hoch sind die Bußgelder wirklich – und was droht mir konkret?
Für KMU gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Es gilt jeweils der niedrigere Betrag aus festem Maximum und Umsatz-Prozentsatz. Bei einem Unternehmen mit 10 Mio. € Jahresumsatz liegt das maximale Bußgeld bei schweren Verstößen bei 300.000 € – nicht bei den oft genannten 15 Mio. €. Das ist zwar deutlich weniger, bleibt aber eine erhebliche Belastung. Hinzu können Reputationsschäden und zivilrechtliche Ansprüche kommen.
Wir nutzen KI nur intern – zum Beispiel für Textentwürfe. Müssen wir da wirklich etwas tun?
Bei rein internem Einsatz ohne Verarbeitung sensibler Personendaten und ohne automatisierte Entscheidungen fällt der Aufwand sehr gering aus. Empfehlenswert ist trotzdem eine kurze interne Nutzungsrichtlinie: Wer darf welche Tools nutzen? Welche Daten dürfen eingespeist werden? Das schützt Sie rechtlich und schafft Klarheit im Team. Die TTG GmbH unterstützt Sie dabei, solche Richtlinien pragmatisch und ohne Bürokratie zu erstellen.
Martin Trappe ist Geschäftsführer der TTG Daten- und Bürosysteme GmbH in Dingelstädt. Mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Mittelstand betreut er kleine und mittelständische Unternehmen in Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Die TTG GmbH ist ISO/IEC 27001 zertifiziert – dem höchsten Standard für Informationssicherheit.
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