Managed Services: Die häufigsten Fragen von Unternehmern – ehrlich und vollständig beantwortet
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Veröffentlicht: 06. September 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten
Stellen Sie sich vor, Ihr externer IT-Dienstleister fällt für drei Tage aus – kein Monitoring, kein Helpdesk, keine Reaktion auf Sicherheitswarnungen. Für einen Betrieb mit 30 Mitarbeitenden kann ein einziger Ausfalltag schnell 5.000 bis 15.000 Euro kosten: entgangene Aufträge, Überstunden, manuelle Workarounds. Drei Tage ohne professionellen IT-Support können einen Betrieb in eine ernsthafte Schieflage bringen – selbst wenn kein einziger Datensatz verloren geht.
Genau hier liegt der Kern der Debatte rund um Managed Services: Viele Unternehmer wissen, dass externe IT-Betreuung sinnvoll ist. Aber was sie wirklich bekommen, was sie wirklich zahlen und wer im Ernstfall haftet – das bleibt oft unklar. Die Lücke zwischen Versprechen und Realität ist groß genug, um teure Fehlentscheidungen zu treffen.
Dieser Artikel räumt mit den häufigsten Missverständnissen auf – Frage für Frage, ohne Schönfärberei.
Managed Services sind längst kein Nischenthema mehr: Der weltweite Markt wuchs zuletzt fast viermal so schnell wie die IT-Ausgaben insgesamt – und auch in Deutschland steigt die Nachfrage nach ausgelagerter IT-Betreuung messbar. Trotzdem kursieren in Unternehmergesprächen immer noch dieselben Missverständnisse: zu teuer, zu intransparent, zu wenig Kontrolle.
Dabei lohnt ein genauerer Blick. Wer die richtigen Fragen stellt, bevor er einen Vertrag unterschreibt, kann erhebliche Risiken vermeiden – sowohl finanziell als auch rechtlich. Die DSGVO, NIS2 und auslaufende Übergangsfristen für Compliance-Regelwerke machen eine informierte Entscheidung wichtiger denn je.
In diesem Artikel beantworten wir die fünf Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen: Was ist wirklich im Leistungsumfang enthalten? Wie funktioniert das technisch? Was kostet es ehrlich kalkuliert? Wer trägt die rechtliche Verantwortung? Und: Wann ist ein eigenes IT-Team die bessere Wahl? Dazu zeigen wir, welche Förderprogramme 2026 tatsächlich genutzt werden können.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Wachstum Managed-Services-Markt weltweit (vs. +3,5 % gesamt IT) | +12,7 % | Cisco/Canalys 2023 |
| Umsatz IT-Partner im Managed-Services-Segment (Deutschland) | 22,2 Mrd. USD (+15,5 % ggü. Vorjahr) | Cisco/Canalys 2023 |
| Deutsche Unternehmen, die Cloud Computing nutzen | 81 % | Bitkom Cloud Monitor 2023 |
| Deutsches IT-Outsourcing-Marktvolumen 2025 / Prognose 2030 | 29,3 Mrd. € / 38,8 Mrd. € (CAGR ~5,7 %) | CBI / feel-it-services.com 2026 |
Warum Managed Services so viele Fragen aufwerfen – und warum das berechtigt ist
Der Begriff „Managed Services“ wird von jedem Anbieter etwas anders gefüllt. Für den einen bedeutet er monatliche Fernwartung und ein Helpdesk-Ticket-System. Für den anderen umfasst er vollständiges Sicherheitsmonitoring, Backup-Verwaltung, Patchmanagement und strategische IT-Beratung. Diese Unschärfe ist kein Zufall – sie ist ein strukturelles Merkmal eines Marktes, der schneller gewachsen ist als seine Standardisierung.
Für Unternehmer, die kein eigenes IT-Know-how im Haus haben, entsteht daraus ein echtes Informationsproblem: Man kauft etwas, dessen Umfang man erst im Ernstfall wirklich kennenlernt. Ein Handwerksbetrieb aus unserer Region schilderte uns kürzlich genau das: Drei Jahre lang lief ein Managed-Services-Vertrag – bis ein Ransomware-Vorfall zeigte, dass Backup-Überprüfungen im Vertrag zwar erwähnt, aber nie definiert worden waren. Der Wiederherstellungsprozess kostete mehr als der gesamte Vertragswert der Laufzeit.
Gleichzeitig steigt der Druck von außen. Übergangsfristen für Compliance-Regelwerke wie PCI DSS sind 2026 ausgelaufen. Unternehmen, die ihre IT an Dritte ausgelagert haben, müssen jetzt klären: Trägt mein Anbieter die Verantwortung – oder ich? Die Antwort ist fast immer unbequem.
Vier häufige Unsicherheiten, die wir in Erstgesprächen immer wieder hören:
- „Ich weiß nicht, was genau mein Vertrag abdeckt – und was nicht.“
- „Ich weiß nicht, ob mein Anbieter selbst unter NIS2 fällt.“
- „Ich habe keine Ahnung, ob Fördergelder für IT-Leistungen für mich infrage kommen.“
- „Ich weiß nicht, wer im Datenschutzfall der Verantwortliche ist.“
Diese Fragen sind keine Zeichen von IT-Unwissenheit. Sie sind legitime unternehmerische Fragen – und sie verdienen klare Antworten. Die IT-Förderberatung der TTG GmbH ist genau dafür der erste Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen, den eigenen IT-Bedarf zu strukturieren, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Was ist wirklich im Leistungsumfang enthalten – und was nicht?
Das ist die Frage, die Unternehmer am häufigsten stellen – und die am seltensten vollständig beantwortet wird. Die Wahrheit ist: Es gibt keinen gesetzlich definierten Mindestumfang für Managed Services. Was im Basispaket enthalten ist, entscheidet allein der Anbieter.
In der Praxis erleben wir folgendes Muster: Helpdesk und Fernwartung sind fast immer enthalten. Alles andere – Monitoring, Patchmanagement, Backup, Sicherheitsupdates, Virenschutz – ist je nach Anbieter mal Standard, mal kostenpflichtiges Zusatzmodul. Wer das erst beim Schadenfall herausfindet, zahlt doppelt.
Unsere Empfehlung: Definieren Sie vor dem Vertragsabschluss schriftlich, was zum Basispaket gehören muss. Folgende Leistungen sollten für die meisten Betriebe nicht verhandelbar sein:
- Monitoring rund um die Uhr: Netzwerk, Server und Endgeräte müssen aktiv überwacht werden – nicht nur auf Anfrage.
- Patchmanagement: Sicherheitsupdates für Betriebssysteme und Anwendungen müssen regelmäßig und dokumentiert eingespielt werden. Aktuell warnt heise Security vor einer aktiv ausgenutzten Lücke in Google Chrome – solche Updates dürfen in keinem Betrieb tagelang offen bleiben.
- Backup mit Wiederherstellungstest: Ein Backup, das nie getestet wurde, ist kein Backup. Bestehen Sie auf regelmäßigen, dokumentierten Restore-Tests.
- Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA): Für alle zentralen Systeme und Zugänge – nicht als optionales Extra.
- Monatliches Reporting: Welche Vorfälle gab es? Welche Updates wurden eingespielt? Welche offenen Punkte bestehen?
Klären Sie außerdem den Unterschied zwischen Response Time (wann reagiert jemand?) und Resolution Time (wann ist das Problem gelöst?). Viele Verträge garantieren nur Ersteres. Für Ihr Unternehmen relevant ist aber das Zweite.
Die Managed Services der TTG GmbH dokumentieren diese Leistungsbestandteile transparent – auf Wunsch erläutern wir Ihnen im Erstgespräch den genauen Umfang, bevor Sie sich entscheiden.
Wie funktioniert das technisch – und verliere ich die Kontrolle über meine Systeme?
Diese Frage kommt oft mit einem Unterton: „Ich will nicht, dass Fremde jederzeit auf meinen Servern sind.“ Das ist kein Misstrauen – das ist Verantwortungsbewusstsein. Und die Antwort ist differenzierter, als viele Anbieter zugeben.
Technisch gesehen läuft der Großteil der Managed-Services-Betreuung über sogenannte RMM-Systeme (Remote Monitoring & Management). Diese Software ist auf Ihren Geräten installiert und ermöglicht dem Anbieter, Updates einzuspielen, Systeme zu überwachen und Fernwartungen durchzuführen – ohne physisch vor Ort zu sein. Das klingt nach vollständiger Kontrolle durch den Anbieter. In der Praxis bedeutet es etwas anderes: Sie sehen im Reporting, was wann getan wurde. Transparenz ist technisch möglich – aber nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist.
Drei Punkte, die Sie technisch klären sollten:
- Serverstandort: Wo liegen Ihre Daten – und die Daten Ihres Anbieters? Für DSGVO-konforme Lösungen müssen alle verarbeiteten Daten in der EU gespeichert werden. Fragen Sie nach schriftlicher Bestätigung.
- Zero-Trust-Architektur: Moderne Sicherheitskonzepte gehen davon aus, dass kein Gerät und kein Nutzer automatisch vertrauenswürdig ist – auch innerhalb des eigenen Netzwerks. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob dieses Prinzip in seinem Konzept verankert ist.
- Notfallzugang: Was passiert, wenn Ihr Anbieter ausfällt oder insolvent wird? Haben Sie jederzeit Zugang zu Ihren eigenen Systemen und Daten – unabhängig vom Anbieter?
Ein häufiger Irrtum: Viele Unternehmer glauben, mit einem Managed-Services-Vertrag die Kontrolle abzugeben. Tatsächlich ist das Gegenteil möglich – vorausgesetzt, der Vertrag definiert Zugriffsrechte, Protokollierungspflichten und Exit-Regelungen klar. Das BSI stellt Leitlinien zur sicheren Nutzung von Cloud- und Outsourcing-Diensten bereit, die als Checkliste für Vertragsverhandlungen hilfreich sind.
Mehr dazu, wie sichere IT-Lösungen bei der TTG GmbH strukturiert sind, finden Sie unter Geförderte IT-Sicherheitslösungen – TTG GmbH.
Was kosten Managed Services wirklich – und wann rechnet sich das?
Ehrliche Antwort zuerst: Pauschale Preisangaben sind wertlos, weil der Umfang zu stark variiert. Was wir Ihnen aber geben können, ist ein Rahmen für die Kalkulation – und eine Warnung vor den häufigsten Kostenfallen.
Typische Orientierungswerte für mittelständische Betriebe (ohne Gewähr, stark abhängig von Leistungsumfang und Anbieter):
- Einfache Fernwartung und Helpdesk: 30–60 € pro Endgerät und Monat
- Vollständiges Managed-Security-Paket inkl. Monitoring, Backup, MFA: 80–150 € pro Arbeitsplatz und Monat
- Einmalige Einrichtungskosten: meist 500–2.500 €, abhängig von Infrastrukturkomplexität
Für einen Betrieb mit 20 Arbeitsplätzen ergibt sich damit eine monatliche Spanne von 600 bis 3.000 Euro – je nachdem, was wirklich enthalten ist. Das klingt zunächst nach viel. Zum Vergleich: Ein Inhouse-IT-Mitarbeiter kostet inklusive Arbeitgeberbeiträge, Weiterbildung und Ausfallzeiten schnell 60.000–80.000 Euro pro Jahr – ohne Bereitschaftsdienst.
Der Total Cost of Ownership-Vergleich (TCO) ist das richtige Werkzeug für diese Entscheidung. Viele Anbieter – darunter die TTG GmbH – bieten kostenlose Erstanalysen an, die Ihnen diesen Vergleich strukturieren. Planen Sie dafür intern einen halben bis ganzen Arbeitstag ein, um Ihre aktuellen IT-Kosten zusammenzustellen.
Zwei Kostenfallen, auf die Sie achten sollten:
- „Alles inklusive“ ohne Definition: Lassen Sie sich die Leistungsliste schriftlich geben. Was nicht explizit genannt ist, ist nicht enthalten – egal was mündlich versprochen wurde.
- Kurze Laufzeiten mit hohen Exit-Kosten: Manche Verträge haben niedrige Monatsbeiträge, aber Kündigungsfristen von 12 Monaten oder teure Ausstiegsklauseln. Prüfen Sie das vor Unterschrift.
Hinweis zur Förderung: Über das Programm InnoInvest (Thüringer Aufbaubank / EFRE, läuft bis 2029) können Unternehmen in Thüringen bis zu 50.000 Euro Förderung für Digitalisierungsprojekte erhalten – bei einer Mindestinvestition von 30.000 Euro. Der Antrag muss zwingend vor Projektbeginn gestellt werden. Mehr dazu bei der Thüringer Aufbaubank. Außerdem ist die BAFA KI-Beratungsförderung 2026 aktiv: bis zu 80 % Zuschuss bei KI-bezogener Beratung für Unternehmen – weitere Informationen beim BAFA – Bundesförderung Wirtschaft und Mittelstand. Managed Services können bei entsprechender Ausgestaltung förderfähige Bestandteile enthalten – das lohnt sich zu prüfen. Eine detaillierte Einschätzung zu Ihrer Situation bieten wir im Rahmen unserer ISO/IEC 27001 zertifizierten Beratung an.
Wer haftet bei Datenpannen – mein Anbieter oder ich?
Diese Frage ist juristisch eindeutig – und gleichzeitig das am häufigsten missverstandene Thema rund um Managed Services. Die Antwort: Gegenüber der Datenschutzbehörde und Ihren Kunden sind Sie der Verantwortliche. Immer. Unabhängig davon, wer Ihre IT betreibt.
Das folgt direkt aus der DSGVO: Wer über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, ist verantwortliche Stelle. Ihr Managed-Services-Anbieter ist Auftragsverarbeiter – er verarbeitet Daten in Ihrem Auftrag, haftet aber nicht stellvertretend für Sie gegenüber Behörden oder betroffenen Personen.
Was das konkret bedeutet:
- Ein gültiger Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht – kein optionales Anhängsel. Ohne ihn begehen Sie selbst eine Datenschutzverletzung, selbst wenn keine Daten abgeflossen sind.
- Sie müssen nachweisen können, dass Sie Ihren Anbieter sorgfältig ausgewählt haben (Dokumentationspflicht). Eine ISO/IEC 27001-Zertifizierung des Anbieters ist hier ein belastbares Indiz.
- Bei einem Datenschutzvorfall haben Sie 72 Stunden Zeit, um ihn der zuständigen Behörde zu melden – unabhängig davon, wie schnell Ihr Anbieter reagiert. Fragen Sie ihn daher: Wie lange dauert es, bis Sie mich über einen Vorfall informieren?
Noch ein Mythos, den wir oft hören: „Mein Anbieter hat mir versichert, dass er für alles haftet.“ Das ist vertragsrechtlich möglich, aber gegenüber Behörden nicht übertragbar. Haftungszusagen im Vertrag beziehen sich auf zivilrechtliche Ansprüche zwischen Ihnen und dem Anbieter – nicht auf Bußgelder, die Ihnen die Datenschutzbehörde auferlegt.
Ein weiterer aktueller Aspekt: NIS2 kann auch Ihren Managed-Services-Anbieter direkt verpflichten, wenn er bestimmte Größen- und Sektorkriterien erfüllt. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob er selbst NIS2-pflichtig ist – und welche vertraglichen Konsequenzen das für Sie hat. Detaillierte Informationen zu Ihrer IT-Infrastruktur und deren Absicherung finden Sie unter IT-Infrastruktur mit Förderung realisieren – TTG GmbH.
Inhouse-IT oder externer Anbieter – wann ist welche Lösung besser?
Diese Frage hat keine universelle Antwort. Aber sie hat klare Kriterien. Hier ist ein direkter Vergleich, der Ihnen die Entscheidung erleichtert:
| Situation | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| Unter 20 Mitarbeitende, keine spezialisierten IT-Anforderungen | Externer MSP | Inhouse-IT rechnet sich selten; kein Vollzeit-Bedarf |
| 20–80 Mitarbeitende, wachsende Compliance-Anforderungen | Externer MSP + interner IT-Koordinator | Strategische Steuerung intern, operative Betreuung extern |
| Über 100 Mitarbeitende, eigene Softwareentwicklung oder KRITIS-nah | Hybrides Modell prüfen | Spezialwissen muss im Haus aufgebaut werden |
| Branche mit hohen Datenschutzanforderungen (Gesundheit, Finanzen) | MSP mit zertifizierter Compliance-Expertise | Fehlende Nachweise kosten jetzt Bußgelder |
Ein Praxisbeispiel aus unserer Region illustriert das gut: Ein metallverarbeitender Betrieb mit rund 45 Mitarbeitenden beschäftigte jahrelang einen Inhouse-Administrator – zuständig für alles von der Drucker-Einrichtung bis zur Firewall-Konfiguration. Nach dessen Kündigung stand der Betrieb ohne Übergang da. Der Wechsel zu Managed Services mit einem klar definierten Leistungskatalog brachte nicht nur mehr Verlässlichkeit, sondern auch eine messbare Kostenreduktion gegenüber der Vollzeitstelle.
Für Betriebe in und um Eschwege, die bisher auf einen einzelnen IT-Betreuer gesetzt haben, stellt sich diese Frage zunehmend: Was passiert, wenn diese Person ausfällt – oder kündigt?
Als ISO/IEC 27001-zertifizierter IT-Partner mit über 25 Jahren Erfahrung kennen wir diese Situation aus vielen Beratungsgesprächen. Das Bitkom-Ressourcenzentrum zu IT-Outsourcing bietet ergänzend eine strukturierte Übersicht, welche Faktoren bei der Make-or-Buy-Entscheidung wirklich zählen. Unverbindlich sprechen können Sie mit uns jederzeit – Beratungsgespräch unverbindlich anfragen.
Das Wichtigste auf einen Blick: Fünf Punkte, die Sie mitnehmen sollten
Managed Services können für Ihr Unternehmen eine erhebliche Entlastung bedeuten – aber nur, wenn Sie die richtigen Fragen stellen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Hier sind die fünf Punkte, auf die es wirklich ankommt:
- Leistungsumfang schriftlich definieren: Bestehen Sie auf einer vollständigen Liste der enthaltenen und ausgeschlossenen Leistungen. Mündliche Zusagen zählen nicht. Monitoring, Patchmanagement, Backup mit Restore-Test und MFA gehören ins Basispaket – nicht in ein kostenpflichtiges Zusatzmodul.
- SLA aktiv verhandeln: Einfordern: Response Time UND Resolution Time, messbare Erfolgskriterien, monatliche Berichte. Ein SLA, der nur die Reaktionszeit definiert, schützt Sie im Ernstfall nicht.
- DSGVO-Pflichten kennen: Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, keine Option. Sie bleiben Verantwortlicher – egal, wer Ihre IT betreibt. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Anbieter selbst unter NIS2 fällt und welche Konsequenzen das für Sie hat.
- Kosten realistisch vergleichen: Ein TCO-Vergleich zwischen Inhouse-IT und externem Managed-Services-Modell dauert einen halben Tag – und verhindert teure Fehlentscheidungen. Vergessen Sie dabei nicht: Förderprogramme wie InnoInvest (bis 50.000 €) oder die BAFA KI-Beratungsförderung (bis 80 % Zuschuss) können die Investitionsrechnung erheblich verschieben. Der Antrag muss immer vor Projektbeginn gestellt werden.
- Anbieter auf Zukunftsfähigkeit prüfen: Fragen Sie konkret: Welche KI-gestützten Leistungen sind enthalten? Wo liegen die Daten? Gibt es eine Exit-Strategie? Ein guter Anbieter beantwortet diese Fragen ohne Zögern.
Managed Services sind kein Selbstläufer – aber mit den richtigen Grundlagen eine der effektivsten Methoden, IT-Risiken beherrschbar zu machen und gleichzeitig Ressourcen freizusetzen. Wer heute die richtigen Fragen stellt, schützt morgen seinen Betrieb.
Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt
- Stellen Sie eine vollständige Liste Ihrer aktuellen IT-Kosten zusammen (Lizenzen, Hardware, Betreuung, Ausfallzeiten) – Grundlage für jeden TCO-Vergleich.
- Prüfen Sie Ihren bestehenden Managed-Services-Vertrag auf vollständige Leistungsdefinition: Was ist explizit enthalten, was explizit ausgeschlossen?
- Fordern Sie von Ihrem Anbieter den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO an – oder klären Sie, ob er vorhanden ist.
- Fragen Sie Ihren Anbieter direkt: Fällt er unter NIS2? Wenn ja: Welche Registrierungs- und Meldepflichten bestehen – und wie wirkt sich das auf Ihren Vertrag aus?
- Überprüfen Sie die SLA-Klauseln: Sind sowohl Response Time als auch Resolution Time definiert? Gibt es eine monatliche Berichtspflicht?
- Informieren Sie sich über aktive Förderprogramme: InnoInvest (TAB/EFRE, bis 50.000 €) und BAFA KI-Beratungsförderung (bis 80 % Zuschuss) – Antrag immer vor Projektbeginn stellen.
- Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter ISO/IEC 27001-zertifiziert ist – das ist ein belastbarer Nachweis für strukturierte Informationssicherheit.
- Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihren IT-Bedarf strukturiert zu bewerten – bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen oder verlängern.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Einführung von Managed Services im laufenden Betrieb?
In der Regel sind vier bis acht Wochen realistisch – je nach Größe Ihrer Infrastruktur und dem Umfang des gewählten Pakets. In dieser Zeit wird die Monitoring-Software installiert, die Bestandsinfrastruktur dokumentiert und das Support-Handling übergeben. Für Ihren Alltag bedeutet das: kaum spürbare Unterbrechung, wenn die Einführung professionell begleitet wird. Sprechen Sie das Onboarding-Verfahren im Erstgespräch konkret an.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich den Anbieter wechsle?
Das sollte vor Vertragsabschluss geregelt sein, nicht danach. Ein seriöser Anbieter definiert im Vertrag, in welchem Format und innerhalb welcher Frist Ihre Daten bei Vertragsende zurückgegeben oder gelöscht werden. Fehlt diese Klausel, haben Sie im Ernstfall wenig Handhabe. Bestehen Sie auf einer Exit-Regelung – das ist kein Misstrauenssignal, sondern unternehmerische Sorgfalt.
Kann ich Managed Services teilweise nutzen – nur für bestimmte Bereiche?
Ja, das ist möglich und in vielen Fällen sinnvoll. Ein häufiges Modell: IT-Sicherheit und Backup extern managed, Hardware-Betreuung weiter intern. Achten Sie dabei auf klare Schnittstellen – wo hört die Verantwortung des Anbieters auf, wo beginnt Ihre? Unklare Übergaben sind die häufigste Ursache für Lücken bei Sicherheitsvorfällen.
Sind Managed Services für Unternehmen mit sensiblen Kundendaten geeignet?
Ja – unter einer Bedingung: Der Anbieter muss nachweislich datenschutzkonform arbeiten. Das bedeutet: Serverstandort in der EU, gültiger AVV, dokumentierte Zugriffskontrollen und im besten Fall eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001. Für Branchen wie Gesundheit oder Finanzdienstleistung gelten zusätzlich branchenspezifische Anforderungen, die der Anbieter kennen und erfüllen muss.
Gibt es Managed Services auch ohne langfristige Vertragsbindung?
Einige Anbieter bieten kürzere Laufzeiten oder monatlich kündbare Modelle an – meist zu einem höheren Monatspreis. Die TTG GmbH berät Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Vertragslaufzeiten. Generell gilt: Je kürzer die Bindung, desto weniger Planungssicherheit hat der Anbieter – was sich in der Preisgestaltung niederschlägt. Eine zwölf- bis 24-monatige Laufzeit ist in der Praxis oft der sinnvolle Kompromiss.
Martin Trappe ist Geschäftsführer der TTG Daten- und Bürosysteme GmbH in Dingelstädt. Mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Mittelstand betreut er kleine und mittelständische Unternehmen in Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Die TTG GmbH ist ISO/IEC 27001 zertifiziert – dem höchsten Standard für Informationssicherheit.
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