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Cyber-Versicherung: Die 5 wichtigsten Fragen – ehrlich beantwortet

Inhaltsverzeichnis

Veröffentlicht: 13. September 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Viele Unternehmer glauben, eine Cyber-Versicherung funktioniere wie eine Kfz-Kaskoversicherung: Police abschließen, Prämie zahlen, im Schadensfall wird reguliert. Dieser Gedanke ist verständlich – und gefährlich falsch. Cyber-Versicherer prüfen im Schadensfall sehr genau, ob die im Antrag zugesicherten Schutzmaßnahmen zum Tatzeitpunkt tatsächlich aktiv waren. Fehlte die Multi-Faktor-Authentifizierung, obwohl sie als vorhanden angegeben wurde, kann der Versicherer die gesamte Leistung verweigern.

Ein weiterer Irrtum: „Wir sind zu klein, um ein interessantes Angriffsziel zu sein.“ Die Realität sieht anders aus – gerade mittelständische Betriebe werden häufig gezielt angegriffen, weil ihre Abwehr im Vergleich zu Großunternehmen lückenhafter ist. Eine Cyber-Versicherung ist deshalb kein Ersatz für funktionierende IT-Sicherheit, sondern deren Ergänzung – und sie setzt genau diese voraus.

Die Nachfrage nach der Cyber-Versicherung steigt – doch mit ihr wächst auch die Verunsicherung: Was deckt sie tatsächlich ab? Was muss technisch vorhanden sein, damit sie im Ernstfall greift? Und lohnt sich der Aufwand für einen Betrieb mit 20 Mitarbeitern überhaupt? Diese Fragen hören wir regelmäßig – und sie sind berechtigt, denn der Markt ist unübersichtlich, die Bedingungen werden jährlich enger und die Konsequenzen falscher Angaben im Antrag können existenzbedrohend sein.

Für kleine und mittelständische Unternehmen hat sich die Bedrohungslage zuletzt spürbar verschärft. Aktuell schließt Microsofts September-Patchday fast 1.000 Sicherheitslücken – darunter zwei, die bereits aktiv ausgenutzt werden. Gleichzeitig laufen Angriffe auf Cisco-Firewalls, bei denen verfügbare Patches seit Monaten ignoriert wurden. Solche Ereignisse zeigen: Ungepatchte Systeme sind der häufigste Einfallspunkt – und genau dort setzen Versicherer ihre Prüfung an.

Dieser Artikel beantwortet die fünf Fragen, die Geschäftsführer und Inhaber beim Thema Cyber-Absicherung am häufigsten stellen – sachlich, konkret und mit klaren Handlungsempfehlungen für Ihren Betriebsalltag.

KennzahlWertQuelle
Deutsche KMU mit eigenständiger Cyber-VersicherungNur 40 %Hiscox Cyber Readiness Report 2025
Deutsche KMU, die mind. einen Cyberangriff erlebten (letzte 12 Monate)64 %Hiscox Cyber Readiness Report 2025
Durchschnittlicher Schaden pro Cybervorfall bei KMUca. 95.000 €HDI Cyber-Studie 2024
KMU, die Investitionen in Cybersicherheit erhöhen wollen94 %Hiscox Cyber Readiness Report 2025

Warum die Cyber-Versicherung so viele Fragen aufwirft

Warum die Cyber-Versicherung so viele Fragen aufwirft – Cyber-Versicherung

Kaum ein Versicherungsprodukt hat sich in den letzten Jahren so stark verändert wie die Cyber-Versicherung. Was früher eine relativ unkomplizierte Zusatzpolice war, ist heute ein komplexes Vertragswerk mit technischen Auflagen, Sublimits und Dokumentationspflichten – und das aus gutem Grund: Die Schadenssummen sind gestiegen, die Angriffsmethoden raffinierter geworden, und Versicherer haben ihre Risikomodelle grundlegend überarbeitet.

Für viele Inhaber mittelständischer Betriebe entsteht daraus eine unbehagliche Situation: Sie wissen, dass sie eine Absicherung brauchen, verstehen aber nicht vollständig, was der Vertrag wirklich leistet – und was er ausschließt. Ein Handwerksbetrieb aus unserer Region musste nach einem Ransomware-Anfall feststellen, dass seine Police zwar Lösegeldzahlungen abdeckte, die Kosten für die forensische IT-Untersuchung und den Betriebsausfall jedoch unter separate Sublimits fielen, die bei Weitem nicht ausreichten. Das ist kein Einzelfall.

Hinzu kommt: Als ISO/IEC 27001 zertifiziertes IT-Systemhaus – TTG GmbH begleiten wir Unternehmen bei der Vorbereitung auf Versicherungsaudits und erleben dabei regelmäßig, dass Fragebögen ohne ausreichende technische Grundlage ausgefüllt werden. Angaben, die später nicht belegt werden können, sind ein ernsthaftes rechtliches und finanzielles Risiko.

  • Lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig – insbesondere die Obliegenheiten und Ausschlüsse.
  • Klären Sie, welche Sublimits für Betriebsunterbrechung, Forensikkosten und Lösegeldzahlungen gelten.
  • Gleichen Sie Ihre tatsächliche IT-Konfiguration mit den Angaben im Antragsfragebogen ab.
  • Ziehen Sie einen unabhängigen IT-Dienstleister hinzu, bevor Sie technische Angaben im Antrag machen.
  • Fragen Sie explizit nach der Schadenregulierungspraxis des Anbieters – nicht nur nach der Deckungssumme.

Zahlt die Police wirklich – oder gibt es Fallstricke im Kleingedruckten?

Das ist die Frage, die Geschäftsführer am häufigsten stellen – und bei der die ehrliche Antwort am unbequemsten ist: Eine Cyber-Versicherung zahlt grundsätzlich, aber an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Versicherer verlangen mittlerweile den Nachweis konkreter Schutzmaßnahmen – und prüfen im Schadensfall systematisch, ob diese zum Zeitpunkt des Angriffs aktiv waren.

Besonders kritisch: Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) auf allen privilegierten Zugängen. Viele Unternehmen aktivieren MFA auf dem Papier, erzwingen sie aber technisch nicht auf allen Systemen. Versicherer differenzieren hier inzwischen sehr genau. Wer MFA als „vorhanden“ angibt, sie jedoch nur für einzelne Nutzer oder Dienste eingerichtet hat, riskiert im Schadensfall die vollständige Leistungsverweigerung – unabhängig von der Vertragslaufzeit und gezahlten Prämien.

Auf den IT-Sicherheitslösungen der TTG GmbH finden Sie einen Überblick, welche technischen Basismaßnahmen heute als Mindestvoraussetzung für eine belastbare Cyber-Versicherung gelten.

SituationEmpfehlungWarum
MFA aktiviert, aber nicht erzwungenSofort technisch erzwingen und dokumentierenVersicherer werten fehlende Erzwingung als Lücke
Backup vorhanden, nie getestetWiederherstellungstest durchführen, protokollierenUngetestetes Backup gilt versicherungsrechtlich als nicht existent
Antrag ohne IT-Prüfung ausgefülltIT-Dienstleister einbeziehenFalschangaben führen zur Leistungsverweigerung
Nur Gesamtdeckung verglichenSublimits je Schadenkategorie prüfenBetriebsunterbrechung und Forensik oft stark begrenzt
  • Lassen Sie MFA auf E-Mail, VPN, Fernzugang und Admin-Konten technisch erzwingen – nicht nur einschalten.
  • Führen Sie regelmäßige Wiederherstellungstests Ihrer Backups durch und protokollieren Sie das Ergebnis.
  • Bewahren Sie alle Konfigurationsnachweise und Logs für den Versicherungsfall auf.
  • Holen Sie vor Vertragsabschluss Angebote von mindestens drei Anbietern ein und vergleichen Sie Sublimits.

Welche technischen Anforderungen muss ich erfüllen, damit die Police gilt?

Diese Frage klingt nach IT-Fachgebiet – aber die Antwort lässt sich auch ohne Technikstudium verstehen. Versicherer haben ihre Anforderungskataloge in den letzten Monaten deutlich verschärft. Was früher als „empfohlen“ galt, ist heute Pflichtbedingung. Wer diese Bedingungen nicht nachweisen kann, bekommt entweder keine Police oder eine mit erheblichen Selbstbehalten.

Konkret: Die klassische 3-2-1-Backup-Regel – drei Kopien, zwei Medien, ein externer Standort – genügt den aktuellen Versichererbedingungen nicht mehr. Gefordert wird die erweiterte 3-2-1-1-0-Regel: eine zusätzliche, unveränderliche (immutable) Backup-Kopie, die nicht überschrieben werden kann, kombiniert mit protokollierten Wiederherstellungstests ohne festgestellte Fehler. Ein Backup, das noch nie erfolgreich getestet wurde, gilt im Schadensfall als nicht vorhanden.

Auf der Seite Sichere IT-Infrastruktur für KMU – TTG GmbH erläutern wir, wie eine solche Infrastruktur in der Praxis aufgebaut wird – ohne dass Sie sich durch technische Spezifikationsdokumente arbeiten müssen.

Außerdem relevant: Das BSI – IT-Grundschutz für Unternehmen liefert kostenlose Checklisten und Mindestanforderungen, die sich mit den Erwartungen der meisten Cyber-Versicherer gut decken. Das BSI-Grundschutz-Kompendium ist kein leichtes Dokument – aber es gibt auch kompakte Einstiegsprofile, die speziell für kleinere Betriebe ausgelegt sind.

  • Richten Sie immutable Backups ein – Daten, die nach dem Schreiben nicht mehr verändert werden können.
  • Dokumentieren Sie Wiederherstellungstests mit Datum, Ergebnis und verantwortlicher Person.
  • Stellen Sie sicher, dass Patches und Updates für Betriebssysteme, Browser und Firewalls zeitnah eingespielt werden – aktuelle Angriffe auf ungepatchte Cisco-Firewalls und Browser-Schwachstellen zeigen, wie schnell offene Lücken ausgenutzt werden.
  • Nutzen Sie den kostenlosen GDV-Muster-Risikofragebogen als Selbstcheck – er zeigt Lücken, bevor der Versicherer sie findet.
  • Lassen Sie Ihre IT-Sicherheitskonfiguration einmal jährlich extern prüfen und schriftlich dokumentieren.

Was kostet eine Cyber-Versicherung – und wann lohnt sie sich?

Was kostet eine Cyber-Versicherung – und wann lohnt sie sich? – TTG GmbH Dingelstädt

Pauschale Preisangaben sind bei der Cyber-Versicherung wenig hilfreich, weil die Prämie von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängt: Branche, Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, verarbeitete Daten, bestehende IT-Sicherheitsmaßnahmen und Schadenhistorie. Trotzdem lässt sich ein realistischer Rahmen beschreiben.

Kleine Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern und überschaubarem Datenschatz zahlen in der Regel zwischen 800 und 2.500 Euro Jahresprämie für eine solide Basisdeckung. Unternehmen in datenintensiven Branchen – Arztpraxen, Steuerberater, Lohnfertiger mit Kundendaten – oder mit höheren Deckungssummen liegen spürbar darüber. Branchen mit erhöhtem Ransomware-Risiko werden von einigen Versicherern inzwischen nur mit Aufschlägen oder gar nicht mehr versichert.

Die entscheidende Gegenfrage lautet: Was kostet ein Schadenfall ohne Versicherung? Der durchschnittliche Schaden pro Cybervorfall bei mittelständischen Betrieben beläuft sich laut HDI Cyber-Studie auf rund 95.000 Euro – und darin sind häufig die Folgekosten für Reputationsschäden und Kundenverluste noch nicht enthalten. Wer seinen Betrieb eine Woche lang nicht aufrechterhalten kann, verliert unter Umständen Aufträge, die er nicht zurückgewinnt.

Die IT-Dienstleistungen der TTG GmbH umfassen auch die Vorbereitung Ihres Betriebs auf den Versicherungsantrag – von der technischen Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation der Schutzmaßnahmen.

  • Kalkulieren Sie Ihren maximalen Betriebsausfall (Tageserlös × realistische Ausfallzeit) als Untergrenze für die Deckungssumme.
  • Vergleichen Sie mindestens drei Angebote – nicht nur nach Prämie, sondern nach Sublimits und Selbstbehalten.
  • Fragen Sie explizit nach den Aufnahmevoraussetzungen, bevor Sie Zeit in den Antrag investieren.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Branche bei bestimmten Anbietern als Risikogruppe eingestuft wird.
  • Berücksichtigen Sie, dass eine schlecht vorbereitete IT-Infrastruktur die Prämie deutlich erhöht – investieren Sie zuerst in die technische Basis.

Welche Pflichten gelten rechtlich – und was hat die DSGVO damit zu tun?

Häufig hören wir: „Wir haben keine personenbezogenen Daten, die DSGVO trifft uns kaum.“ Das ist in den meisten Fällen ein Irrtum. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterdaten, Kundenadressen oder Rechnungsdaten speichert – und das tut praktisch jeder Betrieb –, unterliegt der DSGVO. Damit verbunden sind Meldepflichten im Schadensfall, die vielen nicht bewusst sind: Bei einem Datenschutzvorfall müssen betroffene Personen und die Aufsichtsbehörde unter Umständen innerhalb von 72 Stunden informiert werden.

Ab September 2026 kommt mit dem Cyber Resilience Act (CRA) eine weitere Meldepflicht hinzu: Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen herstellen oder einsetzen, müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb enger Fristen melden. Fehlende Dokumentation dieser Meldeprozesse kann die Versicherbarkeit gefährden – wer seine Meldepflichten nicht schriftlich geregelt hat, verliert unter Umständen den Anspruch auf Verlängerung der Police.

Mythos vs. Realität: Eine Cyber-Versicherung deckt in der Regel Bußgelder nach DSGVO nicht ab – in den meisten europäischen Ländern gilt das als nicht versicherbar. Was sie abdeckt: Kosten für die Benachrichtigung Betroffener, Rechtsberatung und PR-Maßnahmen zur Schadenbegrenzung. Das ist ein erheblicher Unterschied, den Sie kennen sollten.

Eine aktuelle Einordnung liefert der BSI Lagebericht Cybersicherheit – er beschreibt die aktuelle Bedrohungslage und gibt Orientierung zu gesetzlichen Anforderungen.

Auf der Seite Über TTG GmbH – Ihr regionaler IT-Partner erfahren Sie, wie wir Betriebe bei der Dokumentation ihrer Sicherheitsprozesse unterstützen.

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen einen schriftlichen Prozess für die 72-Stunden-Meldepflicht nach DSGVO hat.
  • Dokumentieren Sie interne Meldewege für Sicherheitsvorfälle – ab September 2026 ist das gesetzlich gefordert.
  • Klären Sie mit Ihrem Versicherer explizit, welche Datenschutzvorfälle gedeckt sind und welche nicht.
  • Halten Sie Kontaktdaten Ihrer Datenschutzaufsichtsbehörde griffbereit – im Ernstfall zählt jede Stunde.
  • Führen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – es ist Pflicht und beschleunigt die Schadenregulierung erheblich.

Brauche ich wirklich eine Police – oder reicht gute IT-Sicherheit allein?

Diese Frage verdient eine klare Antwort: Beides zusammen schützt Sie – keines von beiden allein reicht aus. Gute IT-Sicherheit reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Angriffs erheblich, eliminiert sie aber nicht. Und eine Cyber-Versicherung ohne funktionsfähige IT-Sicherheitsmaßnahmen ist schlicht nicht abschließbar – oder im Schadensfall wertlos.

In der Praxis erleben wir, dass Betriebe, die systematisch in ihre IT-Sicherheit investiert haben, deutlich bessere Konditionen bei der Cyber-Versicherung erhalten: niedrigere Prämien, höhere Deckungssummen, weniger Selbstbehalt. Ein Maschinenbauer aus unserer Region hat durch den Nachweis seiner implementierten Sicherheitsmaßnahmen – MFA, immutable Backups, dokumentierte Schulungen – eine Police zu einem Drittel des ursprünglich angebotenen Preises erhalten. Das zeigt: IT-Investitionen zahlen sich doppelt aus.

Als ISO/IEC 27001-zertifizierter IT-Partner mit über 25 Jahren Erfahrung in der Region Dingelstädt und dem Eichsfeld begleiten wir Unternehmen auf diesem Weg – von der technischen Grundabsicherung bis zur versicherungsreifen Dokumentation. Diese Zertifizierung ist kein Marketing-Label, sondern der Nachweis eines geprüften Sicherheitsmanagementsystems nach internationalem Standard.

Wer noch unsicher ist, welche Basis er wirklich braucht, findet beim Hiscox Cyber Readiness Report eine gute Orientierung zu typischen Angriffsvektoren und Schutzempfehlungen. Oder nehmen Sie direkt Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir schauen gemeinsam, wo Ihr Betrieb heute steht und was der sinnvolle nächste Schritt ist.

  • Klären Sie, ob Ihr aktueller IT-Sicherheitsstand die Aufnahmebedingungen Ihrer Wunsch-Police erfüllt.
  • Lassen Sie eine technische Bestandsaufnahme durchführen – das dauert meist weniger als einen halben Tag.
  • Nutzen Sie den GDV-Musterfragebogen als Spiegel Ihrer aktuellen Sicherheitslage.
  • Bewerten Sie IT-Investitionen auch unter dem Gesichtspunkt der Prämienersparnis bei der Cyber-Versicherung.
  • Fragen Sie Ihren IT-Dienstleister nach einer schriftlichen Bestätigung der umgesetzten Schutzmaßnahmen – das ist das wichtigste Dokument für den Versicherungsfall.

Das Wichtigste zur Cyber-Versicherung auf einen Blick

Fünf Abschnitte, viele Details – hier das Wesentliche komprimiert für Ihren Arbeitsalltag.

1. Eine Cyber-Versicherung zahlt nur, wenn die Technik stimmt. MFA muss technisch erzwungen, Backups müssen regelmäßig getestet und die Umsetzung muss dokumentiert sein. Fehlt einer dieser Nachweise, riskieren Sie die vollständige Leistungsverweigerung – unabhängig von der Laufzeit Ihrer Police.

2. Sublimits sind genauso wichtig wie die Gesamtdeckung. Vergleichen Sie nicht nur den Maximalbetrag, sondern die Einzellimits für Betriebsunterbrechung, Forensikkosten, Krisenmanagement und Lösegeldzahlungen. In diesen Kategorien entscheidet sich, ob die Regulierung Ihren Schaden tatsächlich auffängt.

3. Rechtliche Pflichten existieren unabhängig von der Versicherung. DSGVO-Meldepflichten und – ab September 2026 – CRA-Anforderungen gelten für jeden Betrieb. Eine Cyber-Versicherung unterstützt Sie bei der Abwicklung, ersetzt aber keine interne Prozessdokumentation.

4. Gute IT-Sicherheit verbessert Ihre Versicherungskonditionen messbar. Dokumentierte Maßnahmen senken die Prämie und erhöhen die Deckungssumme. Beides zusammen – Technik und Police – ergibt erst einen belastbaren Schutz.

5. Der GDV-Musterfragebogen ist Ihr bester Startpunkt. Füllen Sie ihn intern aus, bevor Sie den ersten Versicherer kontaktieren. Er zeigt Lücken auf, die Sie schließen können – bevor jemand anderes sie findet. Nutzen Sie außerdem den BSI IT-Grundschutz als kostenlose Referenz für die technischen Mindestanforderungen.

  • MFA technisch erzwingen und den Nachweis aufbewahren.
  • Backups nach 3-2-1-1-0 einrichten, Tests protokollieren.
  • GDV-Fragebogen intern vorab durcharbeiten.
  • Sublimits und Selbstbehalte bei jedem Angebot prüfen.
  • Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle schriftlich fixieren.

Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt

  1. Füllen Sie den kostenlosen GDV-Muster-Risikofragebogen intern aus – markieren Sie jede Frage, bei der Sie sich nicht sicher sind, als offenen Punkt.
  2. Prüfen Sie, ob Multi-Faktor-Authentifizierung auf allen privilegierten Zugängen (E-Mail, VPN, Admin-Konten, Fernzugang) technisch erzwungen ist – nicht nur aktiviert.
  3. Führen Sie einen Wiederherstellungstest Ihrer Backups durch und protokollieren Sie Datum, Ergebnis und verantwortliche Person schriftlich.
  4. Stellen Sie sicher, dass Ihre Backups die 3-2-1-1-0-Regel erfüllen – mindestens eine unveränderliche (immutable) Kopie ist Pflicht.
  5. Dokumentieren Sie Ihren internen Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle schriftlich – wer informiert wen, in welcher Reihenfolge und innerhalb welcher Frist?
  6. Spielen Sie aktuelle Patches und Updates zeitnah ein – insbesondere für Betriebssysteme, Browser und Firewall-Systeme.
  7. Holen Sie mindestens drei Angebote für eine Cyber-Versicherung ein und vergleichen Sie Sublimits, Selbstbehalte und Aufnahmevoraussetzungen Zeile für Zeile.
  8. Sprechen Sie Ihren IT-Dienstleister auf eine schriftliche Bestätigung der umgesetzten Schutzmaßnahmen an – das ist Ihr wichtigstes Dokument im Schadenfall.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als kleiner Betrieb mit 10 Mitarbeitern überhaupt eine Cyber-Versicherung?

Ja – gerade kleine Betriebe sind häufig attraktive Ziele, weil ihre IT-Abwehr weniger ausgereift ist. Der durchschnittliche Schaden pro Cybervorfall liegt bei rund 95.000 Euro. Das ist für einen Betrieb dieser Größe existenzbedrohend. Eine Cyber-Versicherung federt diesen Schaden ab – sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Einstieg ist auch für kleine Unternehmen erschwinglich, wenn die IT-Basis solide dokumentiert ist.

Was passiert, wenn ich Angaben im Versicherungsantrag falsch gemacht habe?

Das ist das gravierendste Risiko bei der Cyber-Versicherung: Versicherer können im Schadensfall die gesamte Leistung verweigern, wenn sie nachweisen, dass zugesicherte Maßnahmen – zum Beispiel Multi-Faktor-Authentifizierung – nicht tatsächlich aktiv waren. Es gilt dabei nicht das Prinzip der Fahrlässigkeit, sondern der vertraglichen Obliegenheit. Füllen Sie den Antrag deshalb nur auf Basis einer technisch verifizierten Bestandsaufnahme aus.

Deckt die Cyber-Versicherung auch Bußgelder nach der DSGVO ab?

In Deutschland und den meisten EU-Ländern gilt: Nein. DSGVO-Bußgelder sind in der Regel nicht versicherbar, weil sie als Sanktionsmittel wirken sollen und eine Versicherbarkeit diesen Zweck unterlaufen würde. Was abgedeckt werden kann: die Kosten für die Benachrichtigung betroffener Personen, Rechtsberatung, PR-Krisenmanagement und externe IT-Forensik. Diese Kosten summieren sich schnell auf fünfstellige Beträge – hier lohnt die Police.

Wie lange dauert es, bis mein Unternehmen versicherungsreif ist?

Das hängt vom Ausgangszustand Ihrer IT-Infrastruktur ab. In unserer Erfahrung dauert die technische Grundabsicherung – MFA einrichten, Backup-Konzept anpassen, Dokumentation aufbauen – bei einem Betrieb mit bis zu 30 Mitarbeitern zwischen vier und acht Wochen, wenn der IT-Dienstleister strukturiert vorgeht. Der bürokratische Teil – Antrag, Fragebogen, Vergleich – kommt danach und dauert nochmals ein bis zwei Wochen.

Kann ich die Cyber-Versicherung steuerlich absetzen?

Grundsätzlich ja: Versicherungsprämien, die betrieblich veranlasst sind, gelten als Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Die Cyber-Versicherung fällt in der Regel eindeutig in diese Kategorie. Sprechen Sie zur Absicherung mit Ihrem Steuerberater, da individuelle Gestaltungen abweichen können. Das mindert die effektiven Kosten der Police spürbar – ein Argument mehr dafür, diesen Schritt nicht weiter aufzuschieben.

Über den Autor
Martin Trappe ist Geschäftsführer der TTG Daten- und Bürosysteme GmbH in Dingelstädt. Mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Mittelstand betreut er kleine und mittelständische Unternehmen in Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Die TTG GmbH ist ISO/IEC 27001 zertifiziert – dem höchsten Standard für Informationssicherheit.

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