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SonicWall SMA1000 Zero-Day: Was Sie jetzt wissen und tun müssen

Inhaltsverzeichnis

Veröffentlicht: 26. Juli 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Donnerstagnachmittag, kurz nach dem Mittagessen. Ihre IT-Beauftragte öffnet routinemäßig ihren E-Mail-Posteingang und stößt auf eine Sicherheitsmeldung ihres Herstellers – Betreff: „Critical Security Advisory“. Sie liest: „Zero-Day, CVSS 10,0, aktive Ausnutzung bestätigt.“ Die Frage, die sofort folgt, ist keine abstrakte: Haben wir das Gerät? Ist es offen erreichbar? Wurde bereits etwas abgegriffen? Und während Sie noch nach der Antwort suchen, läuft der Geschäftsbetrieb weiter – Außendienst verbindet sich per VPN, ein Mitarbeiter öffnet Remote-Desktop, eine Kollegin ruft Kundendaten ab. Das ist kein Ausnahmeszenario. Genau so sieht der Alltag aus, in dem kritische Sicherheitslücken sichtbar werden – und genau dann zählt jede Stunde.

Der SonicWall SMA1000 Zero-Day – genauer gesagt: zwei davon – hat im Juli dieses Jahres die IT-Sicherheitswelt in Alarmbereitschaft versetzt. Mit einem CVSS-Score von 10,0 für CVE-2026-15409 und 7,2 für CVE-2026-15410 handelt es sich nicht um theoretische Risiken, sondern um aktiv ausgenutzte Angriffsvektoren, die von der US-Behörde CISA offiziell als „known exploited“ eingestuft wurden. SonicWall selbst spricht im Advisory von „zahlreichen Fällen“ aktiver Ausnutzung.

Für Unternehmen, die SMA1000-Appliances der Modelle 6210, 7210 oder 8200v einsetzen, ist die Lage eindeutig: Handeln ist jetzt gefragt, nicht nach dem nächsten Wartungsfenster. Gerade mittelständische Unternehmen ohne dediziertes Security-Team stehen dabei vor konkreten Fragen – Was ist wirklich passiert? Bin ich betroffen? Was kostet mich das? Und was, wenn mein System bereits kompromittiert ist?

Dieser Beitrag beantwortet die fünf häufigsten Fragen zum SonicWall SMA1000 Zero-Day – ehrlich, ohne Vereinfachungen, aber auch ohne unnötige Panikmacherei. Sie erhalten einen klaren Überblick über die Bedrohungslage, konkrete Handlungsschritte und eine Einordnung, was das für Ihren Betrieb bedeutet.

KennzahlWertQuelle
CVSS-Score CVE-2026-1540910,0 (maximale Kritikalität)CISA KEV-Katalog, 2026
CVSS-Score CVE-2026-154107,2CISA KEV-Katalog, 2026
Offen im Internet exponierte SMA1000-Appliances (weltweit)über 950Shadowserver / BleepingComputer, 2025
Datum der KEV-Aufnahme beider CVEs14. Juli 2026CISA, 2026

Warum diese Schwachstellen so viele Fragen aufwerfen

Warum diese Schwachstellen so viele Fragen aufwerfen – SonicWall SMA1000 Zero-Day

Der SonicWall SMA1000 Zero-Day ist kein gewöhnliches Sicherheitsproblem. Was diese Schwachstellen von typischen Patch-Zyklen unterscheidet: Beide CVEs wurden bereits Wochen vor der offiziellen Veröffentlichung aktiv ausgenutzt – als Zero-Day im eigentlichen Sinne. Das bedeutet: Angreifer wussten von diesen Lücken, bevor der Hersteller oder die Öffentlichkeit überhaupt reagieren konnten.

Hinzu kommt, dass SMA1000-Appliances typischerweise als Fernzugangs-Gateway eingesetzt werden – sie sitzen also genau an der Schnittstelle zwischen dem internen Netzwerk und dem Internet. Ein erfolgreicher Angriff gibt Angreifern nicht nur Einblick in Zugangsdaten, sondern auch in aktive Sitzungsdatenbanken und MFA-Seed-Schlüssel. Selbst wer schnell patcht, kann sich nicht sicher sein, dass kein Restzugang hinterlassen wurde.

In der Praxis erleben wir, dass genau diese Kombination – VPN-Gateway, hohe Kritikalität, frühe Ausnutzung – bei vielen Betrieben Unsicherheit auslöst. Ein Steuerberater in Mühlhausen etwa fragt sich, ob sein bereits gepatchtes System wirklich sauber ist, oder ob er neu aufsetzen muss. Diese Frage ist berechtigt, denn SonicWall empfiehlt bei nachgewiesener Kompromittierung ausdrücklich eine vollständige Neuinstallation.

Als ISO/IEC 27001 zertifiziertes IT-Systemhaus – TTG GmbH begleiten wir Unternehmen in Nordthüringen und dem Eichsfeld bei genau solchen Situationen – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Wiederherstellung des sicheren Betriebs. Folgende Unsicherheiten hören wir besonders häufig:

  • „Ich weiß nicht, ob wir überhaupt ein SMA1000-Gerät einsetzen.“
  • „Unser IT-Dienstleister hat das gepatcht – reicht das?“
  • „Wir haben kein eigenes Security-Team. Wer kümmert sich darum?“
  • „Was genau kann ein Angreifer mit unseren Sitzungsdaten anfangen?“
  • „Müssen wir das an unsere Kunden melden?“

Diese fünf Fragen beantworten die folgenden Abschnitte – konkret, einschätzbar und ohne unnötige Fachsprache.

Frage 1: Sind wir wirklich betroffen – und woher wissen wir das?

Das ist die häufigste Frage, die uns nach solchen Meldungen erreicht – und sie ist schwieriger zu beantworten, als man vermuten würde. Betroffen sind konkret die SonicWall-SMA1000-Modelle 6210, 7210 und 8200v. Wenn Ihr Unternehmen eines dieser Geräte als VPN- oder Fernzugangs-Lösung einsetzt, müssen Sie jetzt handeln.

Der Internet-Watchdog Shadowserver verfolgt aktuell über 950 SMA1000-Appliances, die offen im Internet exponiert sind – ein Teil davon möglicherweise noch ohne das aktuelle Sicherheits-Update. Ob Ihr Gerät bereits kompromittiert wurde, lässt sich ohne forensische Analyse nicht mit Sicherheit sagen. Denn die Angreifer haben es in bekannten Fällen gezielt darauf angelegt, auch nach einem Patch persistent im System zu bleiben.

Konkret sollten Sie folgende Schritte gehen:

  • Lassen Sie prüfen, welche SonicWall-Modelle in Ihrer Umgebung im Einsatz sind – idealerweise mit einem vollständigen Inventar Ihrer Netzwerkgeräte.
  • Fragen Sie Ihren IT-Dienstleister, ob das aktuelle SonicWall-Advisory umgesetzt wurde und welche Firmware-Version aktiv ist.
  • Lassen Sie Ihre Logs auf ungewöhnliche Verbindungsversuche, Authentifizierungsereignisse oder unbekannte Sitzungen prüfen.
  • Wenn das Gerät öffentlich erreichbar war und Sie den Kompromittierungszeitpunkt nicht ausschließen können: Erwägen Sie eine Neuinstallation.

Die IT-Sicherheitslösungen der TTG GmbH umfassen genau solche Bestandsanalysen – inklusive Sichtung der exponierten Dienste und Bewertung des tatsächlichen Risikos für Ihren Betrieb. Wer unsicher ist, ob ein Gerät betroffen ist, sollte das nicht dem Zufall überlassen. Ein kurzes technisches Assessment gibt hier schnell Klarheit – und das ist investierte Zeit, keine verlorene.

Zusätzlich lohnt ein Blick auf den BSI Lagebericht Cybersicherheit, der regelmäßig aktuell ausgenutzte Schwachstellen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen zusammenfasst.

Frage 2: Was haben Angreifer tatsächlich erbeutet – und was können sie damit anfangen?

Viele Geschäftsführer fragen sich, warum ein Angriff auf eine VPN-Appliance so gravierend sein soll. Die Antwort liegt im Angriffsweg: Die SMA1000-Geräte kontrollieren den Fernzugang zum gesamten internen Netzwerk. Wer diese Schicht kompromittiert, steht nicht vor der Tür – er ist drin.

In dokumentierten Angriffsfällen entwendeten die Täter drei Arten von Daten, die besonders gefährlich sind:

  • Zugangsdaten – Benutzernamen und Passwörter, die für weitere Angriffe wiederverwendet werden können, etwa für Cloud-Dienste oder interne Systeme.
  • Aktive Sitzungsdatenbanken – gültige Sitzungstoken erlauben es Angreifern, sich ohne Passwort als legitimer Benutzer einzuloggen, auch nach einem Passwort-Reset.
  • MFA-Seed-Schlüssel – damit können Angreifer Zwei-Faktor-Codes selbst generieren und Ihre Multi-Faktor-Authentifizierung vollständig umgehen.

Was das in der Praxis bedeutet: Ein Angreifer, der diese Daten einmal hat, kann sich auch nach einem vollständigen Patch und einem Passwort-Reset erneut Zugang verschaffen – weil er die Infrastruktur der Authentifizierung selbst kontrolliert. Das ist der Grund, warum SonicWall im Advisory ausdrücklich darauf hinweist, dass bei festgestellter Kompromittierung eine vollständige Neuinstallation notwendig ist.

Hinzu kommt: Mit einem öffentlich verfügbaren Proof-of-Concept-Exploit ist davon auszugehen, dass nicht nur hochspezialisierte Angreifer, sondern auch weniger technisch versierte Täter die Schwachstellen nun aktiv nutzen werden. Das erhöht das Risiko für alle noch ungepatchten Systeme erheblich.

Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Patch allein reicht nicht – Sie brauchen eine Zustandsanalyse Ihrer Sitzungen, Zugangsdaten und MFA-Konfiguration. Die sichere IT-Infrastruktur für KMU – TTG GmbH beginnt mit genau dieser Bestandsaufnahme, bevor neue Systeme in Betrieb gehen.

Frage 3: Was kostet mich das – Patch, Neuinstallation oder kompletter Austausch?

Frage 3: Was kostet mich das – Patch, Neuinstallation oder kompletter Austausch? – TTG GmbH Dingelstädt

Keine Frage wird uns häufiger gestellt – und keine lässt sich weniger pauschal beantworten. Deshalb eine ehrliche Einschätzung, aufgeteilt nach Situation:

Ihre SituationEmpfohlene MaßnahmeWarum
Gerät gepacht, keine Anzeichen einer KompromittierungPatch + Log-Analyse + Zugangsdaten-ResetGeringes Restrisiko, überschaubarer Aufwand
Gerät war öffentlich exponiert, Kompromittierung nicht ausschließbarVollständige Neuinstallation + MFA-NeukonfigurationSonicWall-Empfehlung; Restrisiko sonst nicht eliminierbar
Gerät veraltet, kein Herstellersupport mehrGeräteaustausch + Neukonzeption des Remote-AccessWeiterer Patch-Zyklus nicht verlässlich gewährleistet

Was kosten diese Szenarien konkret? Pauschalpreise wären unseriös. Was wir sagen können: Eine Log-Analyse und ein Zugangsdaten-Reset für eine mittelständische Umgebung ist in der Regel ein überschaubarer Aufwand von wenigen Stunden. Eine vollständige Neuinstallation mit MFA-Rekonfiguration ist zeitintensiver – erfahrungsgemäß ein bis zwei Tage, abhängig von der Komplexität Ihrer Umgebung.

Was viele unterschätzen: Die eigentlichen Kosten entstehen nicht durch den Dienstleister, sondern durch den Ausfall. Wenn Ihr Außendienst keinen VPN-Zugang hat, wenn Ihr ERP-System nicht erreichbar ist, wenn Mitarbeiter im Homeoffice nicht arbeiten können – das ist der Kostentreiber.

Prüfen Sie deshalb jetzt, bevor ein Ernstfall eintritt, ob Ihr Wiederherstellungsplan für genau dieses Szenario vorbereitet ist. Die IT-Dienstleistungen der TTG GmbH umfassen auch Notfallpläne und Wiederanlaufkonzepte, die im Ernstfall den Unterschied machen. Gut zu wissen: Auch Veeam-Backuplösungen sind aktuell im Fokus von Angreifern – eine kürzlich bekannt gewordene Sicherheitslücke in der Veeam-Update-Komponente ermöglicht Rechteausweitung (heise Security, Juli 2026). Wer Backupsoftware als letztes Sicherheitsnetz betrachtet, sollte sicherstellen, dass sie selbst kein Einfallstor ist.

Frage 4: Müssen wir einen Datenschutzvorfall melden – und was gilt wirklich?

Gerade bei Themen rund um DSGVO und Meldepflichten kursieren viele Halbwahrheiten. Hier eine klare Einschätzung – ohne Rechtsberatung, aber mit praktischer Orientierung.

Grundsätzlich gilt: Wer als Verantwortlicher einen Datenschutzvorfall feststellt, bei dem personenbezogene Daten betroffen sein könnten, muss diesen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde melden – sofern ein Risiko für betroffene Personen besteht. Das regelt Art. 33 DSGVO. Ein Irrtum, den wir häufig antreffen: Viele Betriebe denken, nur bei nachgewiesenem Datenverlust bestehe eine Meldepflicht. Das stimmt nicht – bereits der begründete Verdacht kann eine Meldepflicht auslösen.

Was bedeutet das für den SonicWall SMA1000 Zero-Day konkret?

  • Wenn Ihre SMA1000-Appliance personenbezogene Daten verarbeitet oder vermittelt hat (z. B. VPN-Zugänge zu einem System mit Kundendaten), kann ein Kompromittierungsverdacht meldepflichtig sein.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Daten abgeflossen sind: Dokumentieren Sie Ihre Risikoabwägung sorgfältig. Sie müssen im Zweifel belegen können, warum Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass keine Meldung erforderlich war.
  • Eine Meldung „zur Sicherheit“ schadet in der Regel nicht – fehlende Meldungen können hingegen Bußgelder nach sich ziehen.
  • Betroffene Personen müssen nur dann direkt informiert werden, wenn ein hohes Risiko für sie besteht – das ist eine höhere Schwelle als die behördliche Meldepflicht.

Konkrete Empfehlung: Sprechen Sie unverzüglich mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, falls Sie ein betroffenes Gerät einsetzen. Wenn Sie keinen externen DSB haben, ist jetzt ein guter Moment, das zu ändern. Orientierung zu Meldepflichten und Datenschutzmanagement bietet das BSI – IT-Grundschutz für Unternehmen als kostenfreie Ressource.

Die TTG GmbH als regionaler IT-Partner unterstützt Sie dabei, die technische Dokumentation für eine mögliche Meldung aufzubereiten – so dass Ihr Datenschutzbeauftragter eine fundierte Grundlage hat.

Frage 5: Gibt es Alternativen zu SonicWall – oder sollten wir einfach beim Hersteller bleiben?

Diese Frage stellen uns Unternehmen regelmäßig nach größeren Sicherheitsvorfällen – und sie ist berechtigt. Kein Hersteller ist immun gegen Schwachstellen, aber die Art und Geschwindigkeit der Reaktion sagt viel über die Qualität eines Produkts aus. Unsere Einschätzung nach über 25 Jahren als IT-Partner in der Region: Ein Hersteller wie SonicWall, der aktiv kommuniziert, Advisories veröffentlicht und klare Handlungsempfehlungen gibt, ist nicht per se schlechter als der Wettbewerb – er ist transparenter.

Ein Wechsel des Herstellers ist keine Garantie für mehr Sicherheit, wenn die grundlegenden Prozesse fehlen: regelmäßige Patches, Monitoring, Zugangskontrolle und ein Wiederherstellungsplan. Ein Arztpraxis-Verbund in der Mühlhäuser Region, der von SonicWall auf einen anderen Hersteller wechselt, aber weiterhin keine Log-Überwachung betreibt, ist damit nicht sicherer – nur anders verwundbar.

Was Sie bei einer Entscheidung über Bleiben oder Wechseln konkret prüfen sollten:

  • Wie schnell hat SonicWall im aktuellen Fall reagiert – und entspricht das Ihrer Erwartung an Ihren Hersteller?
  • Welche Alternativen (z. B. Fortinet, Cisco, Palo Alto) bieten in Ihrer Größenordnung ein vergleichbares Preis-Leistungs-Verhältnis?
  • Ist Ihr aktuelles Modell noch im Herstellersupport – oder läuft er bald aus?
  • Haben Sie eine Zero-Trust-Strategie, die den Schaden eines kompromittierten VPN-Gateways begrenzen würde?

Als ISO/IEC 27001-zertifizierter IT-Partner – jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen beraten wir Sie herstellerneutral – wir sind weder an SonicWall noch an einem Alternativ-Hersteller gebunden. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Eichsfeld und Südniedersachsen kennen wir die Anforderungen mittelständischer Betriebe in der Region gut genug, um keine Einheitslösung zu empfehlen. Orientierung zu Mindestanforderungen an Fernzugangslösungen bietet auch die BSI-Empfehlung für sicheren Fernzugang.

Das Wichtigste zum SonicWall SMA1000 Zero-Day auf einen Blick

Für alle, die keine Zeit für den gesamten Artikel hatten – hier die fünf Kernpunkte, die jetzt zählen:

  1. Zwei Zero-Days, höchste Kritikalität. Der SonicWall SMA1000 Zero-Day umfasst zwei CVEs – eine mit dem maximal möglichen CVSS-Score von 10,0. Beide wurden aktiv ausgenutzt, bevor ein Patch verfügbar war, und sind seit dem 14. Juli in den KEV-Katalog der CISA aufgenommen.
  2. Patch allein reicht nicht. Wer seinen SMA1000 lediglich aktualisiert, ohne zu prüfen, ob bereits ein Einbruch stattgefunden hat, schließt zwar die Tür – aber der Angreifer könnte schon drin sein. Zugangsdaten, Sitzungsdaten und MFA-Seeds müssen neu gesetzt werden.
  3. Bei Kompromittierungsverdacht: Neuinstallation. SonicWall empfiehlt das ausdrücklich. Das ist aufwändig – aber die Alternative ist ein System, das Sie nicht mehr als vertrauenswürdig einstufen können.
  4. Meldepflicht prüfen. Wenn über Ihre SMA1000-Appliance personenbezogene Daten erreichbar waren, kann ein Kompromittierungsverdacht eine DSGVO-Meldepflicht auslösen. 72 Stunden Frist – ab Kenntnis des Vorfalls.
  5. Strukturell denken, nicht nur reagieren. Der SonicWall SMA1000 Zero-Day ist kein Einzelfall – er ist ein Hinweis darauf, dass VPN-Gateways zum bevorzugten Angriffsziel geworden sind. Wer langfristig sicher sein will, braucht Monitoring, einen Patch-Prozess und einen Wiederherstellungsplan – nicht nur ein gepatchtes Gerät.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Ihr Unternehmen gerade steht: Ein technisches Erstgespräch mit einem erfahrenen IT-Sicherheitspartner aus der Region kostet Sie wenig Zeit – und gibt Ihnen klare Antworten statt offener Fragen.

Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt

  1. Prüfen Sie, ob SonicWall-SMA1000-Geräte der Modelle 6210, 7210 oder 8200v in Ihrer IT-Umgebung eingesetzt werden – fragen Sie Ihren IT-Dienstleister oder prüfen Sie Ihr Geräte-Inventar.
  2. Stellen Sie sicher, dass das aktuelle Sicherheits-Update von SonicWall eingespielt wurde – und lassen Sie sich die installierte Firmware-Version schriftlich bestätigen.
  3. Lassen Sie prüfen, ob Ihre SMA1000-Appliance öffentlich erreichbar war und ob in den Logs ungewöhnliche Verbindungen oder Authentifizierungsereignisse erkennbar sind.
  4. Setzen Sie alle VPN-Zugangsdaten und Sitzungstoken zurück – unabhängig davon, ob eine Kompromittierung nachgewiesen wurde oder nicht.
  5. Konfigurieren Sie Ihre MFA-Lösung neu, wenn MFA-Seed-Schlüssel auf der betroffenen Appliance gespeichert waren.
  6. Sprechen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, ob die DSGVO-Meldepflicht geprüft werden muss – und dokumentieren Sie Ihre Risikoabwägung schriftlich.
  7. Aktivieren Sie ein Monitoring für Ihre Fernzugangslösung, das ungewöhnliche Login-Muster oder Verbindungsversuche automatisch meldet.
  8. Planen Sie ein Gespräch mit Ihrem IT-Partner über einen Wiederherstellungsplan für den Fall, dass Ihr VPN-Gateway erneut kompromittiert wird.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben SonicWall-Geräte, aber ich weiß nicht, ob es ein SMA1000 ist. Wie finde ich das heraus?

Die Modellbezeichnung steht in der Regel auf der Rückseite des Geräts oder im Web-Interface der Verwaltungsoberfläche. Betroffen sind ausschließlich die Modelle SMA 6210, SMA 7210 und SMA 8200v. Andere SonicWall-Produkte wie die TZ-Serie oder NSA-Firewalls sind von diesen spezifischen CVEs nicht betroffen. Im Zweifel lassen Sie Ihren IT-Dienstleister das Inventar prüfen – das dauert in der Regel keine halbe Stunde.

Unser IT-Dienstleister sagt, er hat gepatcht. Können wir jetzt aufatmen?

Ein eingespielter Patch schließt die Schwachstelle für neue Angriffe – er beseitigt aber keinen bereits erfolgten Einbruch. Da die Schwachstellen schon Wochen vor dem Patch aktiv ausgenutzt wurden, sollten Sie zusätzlich prüfen lassen, ob Ihre Logs auffällige Aktivitäten zeigen, und alle VPN-Zugangsdaten zurücksetzen. Ob eine vollständige Neuinstallation nötig ist, hängt vom Ergebnis dieser Analyse ab.

Was kostet eine forensische Analyse meines Systems – und brauche ich das wirklich?

Eine vollständige forensische Untersuchung ist aufwändig und für viele mittelständische Betriebe unverhältnismäßig. Was in den meisten Fällen reicht: eine gezielte Log-Analyse der letzten Wochen, ein Check exponierter Dienste und ein Reset aller Zugangsdaten. Das ist deutlich kostengünstiger und gibt in der Regel ausreichend Sicherheit – es sei denn, Ihre Logs zeigen konkrete Anomalien.

Wir haben keine IT-Abteilung. Wie gehen wir mit so einem Vorfall um?

Das ist die Realität vieler mittelständischer Unternehmen – und kein Grund zur Resignation. Der erste Schritt ist ein Anruf bei Ihrem IT-Dienstleister mit der konkreten Frage: „Haben wir SonicWall-SMA1000-Geräte, und sind sie gepatcht?“ Wenn Sie keinen festen IT-Partner haben, ist jetzt der richtige Moment, einen zu suchen. Ein externer IT-Partner übernimmt genau diese Funktion – Bewertung, Maßnahmen, Dokumentation.

Müssen wir unsere Kunden über den Vorfall informieren?

Nur dann, wenn ein hohes Risiko für die betroffenen Personen besteht – das ist eine höhere Hürde als die behördliche Meldepflicht. In vielen Fällen reicht eine interne Dokumentation und eine Meldung an die Datenschutzbehörde. Ob Ihre Kunden informiert werden müssen, hängt davon ab, welche Daten über das betroffene System zugänglich waren. Das sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten entscheiden – nicht allein.

Über den Autor
Martin Trappe ist Geschäftsführer der TTG Daten- und Bürosysteme GmbH in Dingelstädt. Mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Mittelstand betreut er kleine und mittelständische Unternehmen in Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Die TTG GmbH ist ISO/IEC 27001 zertifiziert – dem höchsten Standard für Informationssicherheit.

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