Ihr IT-Systemhaus TTG Daten- und Bürosysteme GmbH für Unternehmen aus Nordthüringen und Südniedersachsen

KI-Richtlinie für Mitarbeiter: 3 hartnäckige Mythen – und was wirklich dahintersteckt

Inhaltsverzeichnis

Veröffentlicht: 30. September 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Wann haben Sie zuletzt geprüft, welche KI-Tools Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich nutzen – dienstlich, ohne Freigabe, mit echten Kundendaten? Und falls Sie sich diese Frage schon stellen mussten: Hatten Sie eine schriftliche Antwort darauf?

Die ehrliche Antwort fällt vielen Geschäftsführern schwer – nicht weil das Thema ignoriert wurde, sondern weil es bisher keine spürbaren Konsequenzen gab. Das ändert sich gerade. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts, und die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde ist aktiv. Wer bis dahin weder eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter eingeführt noch die Nutzung dokumentiert hat, steht bei einer Prüfung mit leeren Händen da.

Eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter gilt in vielen Betrieben als lästige Zusatzaufgabe – etwas, das man irgendwann angehen wird, wenn die eigentliche Arbeit es zulässt. Doch dieser Aufschub hat inzwischen einen realen Preis: unkontrollierte Datenweitergabe an externe KI-Dienste, fehlende Nachweise gegenüber Behörden und eine Haftung, die bei Verstößen am Geschäftsführer hängt.

Betroffen sind nicht nur Technologieunternehmen. Sobald ein Mitarbeiter ChatGPT für die Angebotserstellung nutzt oder Copilot Zugriffsrechte auf freigegebene Laufwerke hat, ist KI im Betrieb – unabhängig davon, ob das bewusst entschieden wurde. Der KI-Nutzungsanteil bei kleinen und mittleren Unternehmen ist zwischen 2023 und 2024 um acht Prozentpunkte gestiegen (IfM Bonn / Destatis); die organisatorischen Rahmenbedingungen hinkten in vielen Betrieben hinterher.

Dieser Beitrag räumt mit den drei häufigsten Irrtümern rund um KI-Richtlinien auf – und zeigt, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen dahinter stehen müssen, damit eine solche Richtlinie bei einer Behördenprüfung standhält.

KennzahlWertQuelle
KI-Nutzung bei deutschen Unternehmen (2024)20 % nutzen KI-Technologien; bei Großunternehmen deutlich höher als bei KMUDestatis 2024
KI-Nutzungsanstieg bei KMU (2023→2024)+8 Prozentpunkte auf 19 %IfM Bonn / Destatis 2025
EU AI Act – Kompetenzpflicht (Art. 4) in KraftSeit 2. Februar 2025 – gilt auch für KMUEU AI Act (EU) 2024/1689
Hochrisiko-KI (Anhang III) verpflichtend ab2. Dezember 2027 (nach Digital-Omnibus-Einigung, Mai 2026)EU AI Act (EU) 2024/1689

Warum sich rund um KI-Richtlinien so hartnäckige Annahmen halten

Warum sich rund um KI-Richtlinien so hartnäckige Annahmen halten – KI-Richtlinie für Mitarbeiter

KI-Themen erzeugen in Unternehmen eine eigentümliche Dynamik: Technikaffine Mitarbeiter experimentieren früh, die Geschäftsleitung beobachtet, die IT-Abteilung reagiert – meistens zu spät. In diesem Zwischenraum entstehen Annahmen, die sich als belastbar anfühlen, es aber nicht sind. Eine davon lautet: „Wir brauchen noch keine KI-Richtlinie für Mitarbeiter, weil bei uns KI ohnehin kaum genutzt wird.“ Eine andere: „Das regelt die IT schon technisch.“ Beide klingen vernünftig. Beide sind falsch.

Warum halten sich diese Irrtümer so hartnäckig? Erstens fehlt Vergleichbarkeit: Es gibt wenige belastbare Zahlen dazu, was andere Betriebe derselben Größe bereits geregelt haben. Zweitens gibt es eine gefühlte Komplexität – KI-Regulierung klingt nach Juristendeutsch und EU-Verordnungen, nicht nach einem Nachmittag Arbeit. Drittens haben bisherige Verstöße selten Konsequenzen gehabt, weil die Aufsichtsstrukturen noch aufgebaut wurden.

Dieser letzte Punkt gilt nicht mehr. Seit August 2026 ist die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde aktiv. Das verändert das Risikoprofil für Unternehmen, die bisher abgewartet haben. Als ISO/IEC 27001 zertifiziertes IT-Systemhaus – TTG GmbH begleiten wir Betriebe in der gesamten Aufbauphase – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur revisionssicheren Dokumentation.

Vier Faktoren begünstigen den Mythen-Bestand besonders:

  • KI-Tools werden über persönliche Accounts genutzt, die der IT unsichtbar bleiben
  • Die Nutzung gilt intern als „privat“ oder „experimentell“ – also nicht regelungsbedürftig
  • Richtlinien-Vorlagen wirken wie Großunternehmensdokumente, nicht wie KMU-Werkzeuge
  • Der Unterschied zwischen Transparenzpflicht (bereits aktiv) und Hochrisiko-Fristen (verschoben) ist vielen nicht klar

Genau diese Trennlinie – was jetzt gilt und was noch nicht – ist der Schlüssel, um den Mythen-Teppich aufzurollen. Die folgenden drei Abschnitte gehen die verbreitetsten Irrtümer direkt an.

Mythos 1: "Für uns gilt der EU AI Act noch nicht"

Die Digital-Omnibus-Einigung vom Mai 2026 hat die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Das ist eine echte Erleichterung – aber sie wird häufig fehlinterpretiert als generelle Verschiebung aller KI-Pflichten. Diese Lesart ist falsch und kann teuer werden.

Was bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt: Artikel 4 EU AI Act verpflichtet Betreiber von KI-Systemen, bei ihrem Personal ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Diese Kompetenzpflicht ist nicht an Hochrisiko-Klassifikationen gebunden – sie gilt für jeden Betrieb, der KI-Systeme einsetzt. Eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter ist das naheliegendste Instrument, diese Pflicht zu erfüllen und zu dokumentieren.

Was seit dem 2. August 2026 gilt: Transparenzpflichten für KI-Interaktionen. Chatbots müssen als solche erkennbar sein, KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen, für Deepfakes gelten spezifische Offenlegungspflichten. Wer einen KI-gestützten Kundenservice betreibt oder KI-generierte Angebote ohne Kennzeichnung versendet, verstößt ab sofort gegen geltendes Recht.

Die Einschätzung der TTG GmbH: Die Fristen-Verschiebung gibt Unternehmen mehr Zeit für die technische Implementierung komplexer Compliance-Strukturen – nicht für den Einstieg. Wer die Kompetenzpflicht und die Transparenzpflichten als „noch nicht dran“ einordnet, irrt sich um mindestens 18 Monate.

Konkrete Maßnahmen, die Sie jetzt umsetzen sollten:

  • Führen Sie eine anonyme Team-Umfrage durch (z. B. über Microsoft Forms, ca. 10 Minuten), welche KI-Tools genutzt werden – und ob dienstlich oder privat
  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen KI-Systeme im Kundenkontakt einsetzt – diese unterliegen sofortigen Kennzeichnungspflichten
  • Dokumentieren Sie intern, welche Schulungsmaßnahmen zur KI-Kompetenz bereits stattgefunden haben
  • Lesen Sie die BSI-Orientierungshilfen für Unternehmen zum Thema KI-Sicherheit – dort finden Sie praxisnahe Einordnungen ohne Juristendeutsch

Die IT-Sicherheitslösungen der TTG GmbH umfassen auch die Prüfung und Umsetzung von KI-Compliance-Anforderungen – damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen, bevor die Prüfbehörde fragt.

Mythos 2: "Eine Richtlinie reicht – die IT muss nichts tun"

Dieser Mythos ist besonders verbreitet in Betrieben, die organisatorische und technische Maßnahmen als alternative Optionen betrachten. Die Realität: Ein Dokument, das niemand unterschrieben hat, das nirgendwo zentral liegt und dessen Einhaltung nicht technisch flankiert wird, schützt Sie im Ernstfall nicht – weder gegenüber der Aufsichtsbehörde noch gegenüber einem Datenschutz-Verstoß.

Schatten-KI ist das konkrete Problem. Mitarbeitende laden Kundendaten in ChatGPT, nutzen Bild-KI-Dienste über den Browser oder verbinden Zapier-Automationen mit externen Sprachmodellen – alles über persönliche Accounts, die am Unternehmens-Proxy vorbeilaufen. Eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter allein unterbindet das nicht. Technische Maßnahmen müssen die Richtlinie absichern.

Was technisch sinnvoll ist – abhängig von Ihrer Ausgangslage:

SituationTechnische MaßnahmeWarum
Microsoft 365 im EinsatzMicrosoft Purview Information Protection + Conditional Access für CopilotVerhindert, dass klassifizierte Dateien in Copilot-Prompts fließen
Eigene Firewall (z. B. Sophos, Fortinet)URL-Kategoriefilter für nicht freigegebene KI-DiensteBlockiert Zugriff auf nicht autorisierte Tools auf Netzwerkebene
Endpoint Management (Intune, SCCM)App-Allowlisting; Browser-Extension-Kontrolle per PolicyVerhindert Installation nicht genehmigter KI-Browser-Plugins
Kein zentrales IAM vorhandenSSO-Einführung als Voraussetzung für Tool-Freigabe-ProzessNur freigegebene Tools erhalten SSO-Zugang; alle anderen bleiben privat

Logging ist der dritte Baustein, der oft fehlt. Wer bei einer Behördenprüfung nachweisen muss, dass KI-Systeme regelkonform eingesetzt wurden, braucht Audit-Logs – wer hat wann welches Tool genutzt, welche Daten wurden verarbeitet? Ohne diese Protokolle bleibt die Richtlinie ein Versprechen ohne Beleg.

  • Aktivieren Sie in Microsoft 365 das Unified Audit Log (mindestens 90 Tage Aufbewahrung, besser 365 Tage)
  • Konfigurieren Sie Copilot for Microsoft 365 so, dass sensible Datenlabels (Confidential, Highly Confidential) nicht in Prompts verarbeitet werden
  • Richten Sie einen formalen Freigabeprozess ein: Neues KI-Tool → Antrag → Prüfung durch IT → Freischaltung via SSO
  • Dokumentieren Sie nicht freigegebene Tools schriftlich als verboten – das ist die Grundlage für arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Eine sichere IT-Infrastruktur für KMU – TTG GmbH schafft die technische Basis, damit Ihre Richtlinie nicht nur auf Papier existiert, sondern tatsächlich greift.

Mythos 3: "Eine KI-Richtlinie ist einmal geschrieben und dann fertig"

Mythos 3:

Von allen Irrtümern ist dieser der teuerste – nicht sofort, sondern bei der ersten Prüfung. Richtlinien, die statisch im Intranet liegen, veralten schneller als jede andere IT-Dokumentation. ChatGPT-4 war zum Zeitpunkt der ersten Richtlinienversion vielleicht der einzige relevante Dienst – heute kommen Gemini, Copilot Wave 2, lokale Modelle über Ollama und spezialisierte Branchenlösungen hinzu. Eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter, die das nicht abbildet, schützt vor nichts.

Was eine lebendige Richtlinie von einem Ablage-Dokument unterscheidet, sind drei operative Elemente: Versionierung, Schulungsnachweis und Revisionszyklus.

Versionierung: Jede Änderung an der Richtlinie erhält eine Versionsnummer, ein Datum und einen Änderungsgrund. Das klingt nach Verwaltungsaufwand – ist aber in fünf Minuten erledigt und bei einer Behördenprüfung der erste Nachweis dafür, dass das Dokument aktiv gepflegt wird.

Schulungsnachweis: Artikel 4 EU AI Act verlangt nachweisbare KI-Kompetenz. „Wir haben das im Meeting besprochen“ genügt nicht. Mindestanforderung: eine Teilnehmerliste mit Datum und Thema, alternativ eine Bestätigungsmail nach einer kurzen E-Learning-Einheit. Microsoft bietet über das Security & Compliance Center entsprechende Schulungsmodule an, die Abschlüsse automatisch protokollieren.

Revisionszyklus: Mindestens halbjährlich prüfen, ob neue KI-Tools im Unternehmen Einzug gehalten haben. Vierteljährlich ist besser. Den nächsten Revisionstermin direkt im Kalender des Verantwortlichen eintragen – nicht als Aufgabe, sondern als Pflichttermin.

  • Legen Sie die Richtlinie versioniert in SharePoint oder einem DMS ab – nicht als E-Mail-Anhang
  • Benennen Sie eine verantwortliche Person (KI-Verantwortlicher / AI Officer), die für Pflege und Schulung zuständig ist
  • Nutzen Sie Microsoft Viva Learning oder vergleichbare Plattformen für dokumentierte Schulungsnachweise
  • Planen Sie den Revisionstermin automatisch: z. B. als wiederkehrende Aufgabe in Microsoft Planner mit fester Eskalation an die Geschäftsführung
  • Prüfen Sie bei jedem Revisionstermin auch, ob neue AVV mit KI-Anbietern abgeschlossen werden müssen

Die IT-Dienstleistungen der TTG GmbH beinhalten auf Wunsch auch die strukturierte Begleitung von Dokumentationsprozessen – damit Ihre Richtlinie nicht nur eingeführt, sondern dauerhaft belastbar bleibt.

Was wirklich zutrifft: die belastbaren Fakten aus der Praxis

Hinter den drei Mythen steckt eine gemeinsame Ursache: Die meisten Betriebe haben KI-Nutzung nicht aktiv eingeführt, sondern stillschweigend geduldet. Eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter muss deshalb nicht bei null anfangen – sie muss den bestehenden Ist-Zustand erstmals sichtbar machen.

Typisch ist folgende Konstellation, die wir regelmäßig in Betrieben mit 20 bis 80 Mitarbeitenden antreffen: Das Vertriebsteam nutzt ChatGPT für Angebotsentwürfe – mit echten Kundennamen, Projektsummen und internen Kalkulationen im Prompt. Die Geschäftsführung weiß davon, toleriert es, hat aber nichts geregelt. Die IT hat keinen Überblick, weil die Nutzung über private Browserprofile läuft. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit OpenAI existiert nicht. Datenkategorie: Vertragsrelevante Informationen, teilweise mit Personenbezug.

Der Schaden entsteht nicht durch einen Angriff, sondern durch unkontrollierte Weitergabe. Und genau das ist das Szenario, auf das die Bundesnetzagentur bei Prüfungen schaut – nicht die technische Raffinesse des eingesetzten Modells, sondern die organisatorische Kontrolle darüber.

Was in dieser Situation hilft, ist eine schrittweise Einführung:

  • Schritt 1: Bestandsaufnahme per anonymer Umfrage (Aufwand: ca. halber Nachmittag)
  • Schritt 2: Richtlinie auf maximal 2–3 Seiten – die WKO stellt anpassbare Muster-Guidelines kostenfrei bereit, das spart 4–6 Stunden interne Arbeit
  • Schritt 3: Datenkategorien festlegen: Was darf nicht in externe KI-Systeme? (Kundendaten, Verträge, personenbezogene Daten)
  • Schritt 4: AVV mit genutzten Anbietern prüfen und ggf. abschließen (OpenAI, Microsoft, Google)
  • Schritt 5: Technische Absicherung aktivieren (Logging, Zugriffskontrollen, Freigabeprozess)

In Heilbad Heiligenstadt und der umliegenden Region begleitet die TTG GmbH als Ihr regionaler IT-Partner Betriebe durch genau diesen Prozess – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen, rechtssicheren Dokumentation. Wer den Einstieg nicht alleine angehen möchte, muss das nicht.

Woran Sie gute von schlechter Beratung beim Thema KI-Richtlinien unterscheiden

Der Markt für KI-Compliance-Beratung füllt sich schnell mit Anbietern, die Templates verkaufen und Workshops anbieten. Die Frage ist nicht, ob eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter nötig ist – das ist inzwischen geklärt. Die Frage ist, woran Sie erkennen, ob eine Beratung oder ein Dienstleister wirklich liefert.

Drei Merkmale guter Beratung:

  • Technische Umsetzbarkeit: Eine Richtlinie ohne begleitende technische Maßnahmen ist nicht mehr als ein PDF. Gute Beratung zeigt Ihnen, wie Sie Logging, Zugriffskontrollen und Tool-Freigaben in Ihrer bestehenden Infrastruktur umsetzen – nicht in einer abstrakten Idealwelt.
  • Trennscharfe Fristen-Einordnung: Wer Ihnen sagt, „der EU AI Act gilt erst 2027“, hat die Differenz zwischen Kompetenzpflicht, Transparenzpflicht und Hochrisiko-Fristen nicht verstanden. Diese Unterschiede sind entscheidend für die Frage, was Sie jetzt tun müssen und was noch Zeit hat.
  • Revisionsfähigkeit: Ein gutes Ergebnis ist nicht eine fertige Richtlinie, sondern eine Richtlinie mit eingebautem Wartungsprozess. Versionierung, Schulungsnachweis und Revisionszyklus müssen von Anfang an mitgedacht sein.

Zwei Warnsignale, die auf schlechte Beratung hindeuten:

  • Pauschale Aussagen wie „Für KMU gilt das alles noch nicht“ – ohne Quellenangabe und ohne Unterscheidung nach Risikokategorie
  • Vorlagen, die keine Datenkategorien definieren und keinen Verantwortlichen benennen – das sind die zwei Minimalanforderungen, ohne die kein Dokument standhält

Der BSI Lagebericht Cybersicherheit beschreibt die wachsende Angriffsfläche durch unkontrollierte KI-Nutzung ausführlich – eine empfehlenswerte Lektüre, die auch ohne IT-Hintergrund verständlich ist.

Die TTG GmbH begleitet Betriebe seit über 25 Jahren bei der Einführung sicherer IT-Strukturen. KI-Compliance ist dabei kein neues Produkt, sondern eine konsequente Erweiterung dessen, was wir schon immer tun: IT-Risiken identifizieren, bewertbar machen und gemeinsam mit dem Unternehmen reduzieren. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir schauen gemeinsam, wo Sie stehen.

Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt

  1. Führen Sie eine anonyme Team-Umfrage durch (Google Forms oder Microsoft Forms, ca. 10 Minuten), welche KI-Tools dienstlich genutzt werden – auch ohne Freigabe.
  2. Erstellen Sie eine schlanke KI-Richtlinie für Mitarbeiter (max. 2–3 Seiten): erlaubte Tools, verbotene Datenkategorien, Kennzeichnungspflicht für KI-Outputs, Benennung eines Verantwortlichen.
  3. Nutzen Sie die kostenfreie WKO-Mustervorlage (Stand April 2026) als Ausgangsbasis – das spart 4–6 Stunden interne Arbeit.
  4. Prüfen Sie, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit den genutzten KI-Anbietern (OpenAI, Microsoft, Google) besteht – und schließen Sie fehlende ab.
  5. Aktivieren Sie das Unified Audit Log in Microsoft 365 (Aufbewahrung mindestens 90 Tage) und konfigurieren Sie Copilot so, dass klassifizierte Dateien nicht in Prompts verarbeitet werden.
  6. Legen Sie die Richtlinie versioniert in SharePoint oder Ihrem DMS ab – mit Versionsnummer, Datum und Änderungsgrund.
  7. Dokumentieren Sie die erste Mitarbeiterschulung schriftlich (Teilnehmerliste, Datum, Thema) – das ist der Nachweis für die Kompetenzpflicht nach Art. 4 EU AI Act.
  8. Tragen Sie den nächsten Revisionstermin (spätestens in sechs Monaten) als Pflichttermin in den Kalender des KI-Verantwortlichen ein.

Häufig gestellte Fragen

Müssen wirklich alle Unternehmen eine KI-Richtlinie einführen – auch sehr kleine Betriebe?

Die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 EU AI Act gilt für jeden Betrieb, der KI-Systeme einsetzt – unabhängig von der Unternehmensgröße. Sobald Ihre Mitarbeiter ChatGPT, Copilot oder ähnliche Dienste dienstlich nutzen, sind Sie Betreiber im Sinne des Gesetzes. Eine KI-Richtlinie muss nicht umfangreich sein – zwei bis drei Seiten mit klaren Regeln genügen für den Einstieg. Der Aufwand ist überschaubar; das Risiko ohne Dokumentation ist es nicht.

Was passiert, wenn wir bisher keine KI-Richtlinie haben und geprüft werden?

Seit August 2026 ist die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde aktiv. Bei einer Prüfung müssen Sie nachweisen können, dass KI-Systeme regelkonform eingesetzt werden und Ihr Personal die nötige KI-Kompetenz besitzt. Fehlen Richtlinie, Schulungsnachweis und Dokumentation, drohen Bußgelder. Wichtiger noch: Sie können nicht nachweisen, dass keine Datenschutzverstöße stattgefunden haben – das ist ein zweites, von der DSGVO kommendes Risiko.

Reicht es, wenn wir die Mitarbeiter mündlich anweisen, vorsichtig mit KI umzugehen?

Nein. Mündliche Anweisungen sind weder nachweisbar noch rechtsverbindlich. Eine KI-Richtlinie für Mitarbeiter muss schriftlich vorliegen, aktiv kommuniziert, von den Mitarbeitenden zur Kenntnis genommen und dokumentiert worden sein. Nur dann haben Sie bei einer Prüfung oder einem Datenschutzvorfall eine belastbare Grundlage. Die gute Nachricht: Der Aufwand für eine schriftliche Minimalrichtlinie beträgt mit vorhandenen Vorlagen einen halben Arbeitstag.

Sind die schärfsten KI-Pflichten durch die Digital-Omnibus-Einigung nicht auf 2027 verschoben?

Teilweise – aber nicht vollständig. Die Verschiebung betrifft Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III des EU AI Acts. Die Kompetenzpflicht (Art. 4) und die Transparenzpflichten für KI-Interaktionen und KI-generierte Inhalte gelten bereits jetzt. Wer die Fristen-Verschiebung als generelle Entwarnung interpretiert, übersieht, dass ein Großteil der praxisrelevanten Pflichten längst in Kraft ist.

Was kostet die Einführung einer KI-Richtlinie – und lohnt sich externer Support?

Wer auf kostenfreie Vorlagen (z. B. WKO-Muster-Guidelines) zurückgreift und intern einen halben Tag investiert, kommt ohne Extrakosten zu einer soliden Basisrichtlinie. Externer Support lohnt sich, sobald technische Maßnahmen (Logging, Zugriffskontrollen, Copilot-Konfiguration) umgesetzt werden müssen oder ein Betriebsrat einbezogen werden muss. Die TTG GmbH bietet hierfür einen strukturierten Einstiegs-Workshop an – mit konkretem Ergebnis statt mit generischen Empfehlungen.

Über den Autor
Martin Trappe ist Geschäftsführer der TTG Daten- und Bürosysteme GmbH in Dingelstädt. Mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Mittelstand betreut er kleine und mittelständische Unternehmen in Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Die TTG GmbH ist ISO/IEC 27001 zertifiziert – dem höchsten Standard für Informationssicherheit.

Kontakt aufnehmen · Über TTG GmbH

Wissen Sie gerade, welche Mitarbeiter in Ihrem Betrieb Kundendaten in externe KI-Systeme eingeben – und haben Sie dafür eine schriftliche Regelung?

Ihre IT-Sicherheit jetzt stärken

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberangriffen und Datenverlust. Die TTG GmbH berät KMU in Nordthüringen und Eichsfeld – ISO/IEC 27001 zertifiziert, persönlich vor Ort.

Comments are closed.