InnoInvest beantragen: Welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen wirklich erfüllen muss
Inhaltsverzeichnis
Veröffentlicht: 27. Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 15 Minuten
230 Unternehmen haben seit Programmstart über 5,8 Millionen Euro InnoInvest-Förderung abgerufen und damit Investitionen von insgesamt 22 Millionen Euro ausgelöst – das sind Zahlen der Thüringer Aufbaubank (TAB) aus diesem Jahr. Was auf den ersten Blick beeindruckend klingt, hat eine andere Seite: Gemessen an der Zahl förderfähiger Unternehmen in Thüringen ist 230 eine verschwindend kleine Gruppe. Der Grund ist selten das Vorhaben selbst. Häufig fehlt es an einem rechtzeitig gestellten Antrag, an sauber dokumentierten Vergleichsangeboten oder schlicht am Wissen, dass ein Projekt überhaupt förderfähig wäre. Mit der Programmausweitung seit September letzten Jahres – Mindestinvestition jetzt ab 5.000 € – ist die Schwelle deutlich gesunken. Wer die InnoInvest Förderung Voraussetzungen kennt, hat damit einen echten Vorteil.
Die InnoInvest Förderung Voraussetzungen sind in den aktualisierten Fördergrundsätzen der Thüringer Aufbaubank (Stand 14.04.2026) klar geregelt – und sie sind deutlich zugänglicher geworden als viele Unternehmer vermuten. Wer die Spielregeln kennt, kann Zuschüsse von bis zu 200.000 € für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erhalten, ohne sich durch einen bürokratischen Dschungel kämpfen zu müssen.
Gleichzeitig ist InnoInvest kein Selbstläufer. Fehlende Vergleichsangebote, ein zu spät eingereichter Antrag oder ein unscharf beschriebener Innovationscharakter reichen aus, um den gesamten Förderanspruch zu verwirken. Das Vorabantragsprinzip ist dabei keine Formalität – es ist der häufigste Stolperstein überhaupt. Wer erst investiert und dann den Antrag stellt, geht leer aus, ohne Ausnahme.
Dieser Beitrag geht die InnoInvest Förderung Voraussetzungen Schritt für Schritt durch: von der KMU-Eigenschaft über den Innovationsnachweis bis zur lückenlosen Dokumentation. Am Ende finden Sie eine Checkliste, mit der Sie Ihren Stand heute einschätzen können – und wissen, wo Handlungsbedarf besteht.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Gesamtzahl geförderter Unternehmen seit Programmstart (Oktober 2022) | 230 Unternehmen | TAB, 2025 |
| Ausgelöste Gesamtinvestitionen durch InnoInvest | 22 Mio. € | TAB, 2025 |
| Neuer maximaler Förderzuschuss pro Vorhaben | 200.000 € | TAB, 2025 |
| Neue Mindestinvestition (seit 01.09.2025, vorher 20.000 €) | 5.000 € | TAB, 2025 |
Was auf dem Spiel steht – und warum die Voraussetzungen entscheiden

InnoInvest ist ein Förderprogramm der Thüringer Aufbaubank, finanziert aus EU-Mitteln (EFRE), mit einem Gesamtvolumen von rund 40 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2029. Für Unternehmen, die Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben planen, bedeutet das: Es ist Geld vorhanden, und die Förderquoten sind attraktiv. Doch Geld, das nicht beantragt wird, fließt anderswo hin.
Viele Betriebe gehen davon aus, dass das Programm „nicht für uns“ sei – zu groß, zu komplex, zu bürokratisch. Seit der Programmausweitung im Herbst letzten Jahres stimmt das so nicht mehr. Die Mindestinvestition liegt bei 5.000 €, das Förderfenster reicht bis 1.000.000 €. Damit sind auch überschaubare IT-Investitionen plötzlich förderfähig: ein neues Dokumentenmanagementsystem, eine überarbeitete Netzwerkinfrastruktur, eine Softwarelösung zur Prozessautomatisierung.
Die InnoInvest Förderung Voraussetzungen entscheiden dabei nicht nur darüber, ob ein Antrag bewilligt wird – sie entscheiden auch, ob er überhaupt eingereicht werden darf. Ein Vorhaben, das bereits begonnen hat, scheidet aus. Kein Ermessen, keine Ausnahmen. Wer die Spielregeln kennt, kann diesen Fehler vermeiden; wer sie nicht kennt, zahlt die Investition komplett aus der eigenen Tasche.
Für Betriebe in Nordhausen und Umgebung ist das besonders relevant: Bundesweite FuE-Förderprogramme wie „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ sind aktuell bis mindestens Oktober 2027 ausgesetzt. InnoInvest ist damit momentan das zugänglichste Förderprogramm für innovations- und digitalisierungsaffine Unternehmen in Thüringen.
- Prüfen Sie, ob Ihr geplantes Vorhaben in die Kategorien Digitalisierung, Prozessinnovation oder Dekarbonisierung fällt.
- Vergleichen Sie Ihre Investitionsgröße mit den neuen Schwellenwerten (5.000 – 1.000.000 €).
- Notieren Sie den frühestmöglichen Starttermin Ihres Projekts – und rechnen Sie mindestens vier Wochen Antragsvorlauf ein.
- Sprechen Sie mit der IT-Förderberatung der TTG GmbH, bevor Sie Angebote einholen.
Prüfpunkt 1 & 2: KMU-Status und Unternehmensform korrekt belegen
Der erste und oft unterschätzte Prüfpunkt ist die Frage: Gilt Ihr Unternehmen offiziell als KMU im Sinne der EU-Definition? Die Schwellenwerte klingen einfach – unter 250 Beschäftigte, Jahresumsatz maximal 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme maximal 43 Millionen Euro (BMFTR). In der Praxis gibt es jedoch eine Falle: Wenn Ihr Unternehmen mit anderen Firmen verbunden ist – etwa über Gesellschafteranteile, Holdingstrukturen oder Schwestergesellschaften – müssen diese Unternehmen in die Schwellenwertberechnung einbezogen werden.
Wer diesen Schritt überspringt, riskiert im schlimmsten Fall eine Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel. Die TAB stellt dafür ein Formular zur „KMU-Bewertung“ bereit. Dieses sollte ausgefüllt und intern archiviert werden, bevor der Antrag eingereicht wird – nicht danach.
Der zweite Prüfpunkt betrifft die Unternehmensform und den Sitz. InnoInvest richtet sich an Unternehmen, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Neu gegründete Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls antragsberechtigt sein – die aktuellen Fördergrundsätze (Stand 14.04.2026) liefern hier die maßgebliche Abgrenzung. Ältere Ratgeber oder Förderdatenbanken beziehen sich teils noch auf die Vorläuferrichtlinie und können abweichende Angaben enthalten.
| Unternehmensstruktur | KMU-Prüfung | Hinweis |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen / GmbH ohne Beteiligungen | Eigene Kennzahlen genügen | Einfachster Fall |
| GmbH mit Gesellschafter ≥ 25 % Anteil an weiterer Firma | Verbundene Unternehmen einbeziehen | TAB-Formular zwingend |
| Holding-Struktur / Konzernanbindung | Konsolidierte Betrachtung erforderlich | Vor Antrag rechtlich klären |
- Laden Sie das TAB-KMU-Bewertungsformular herunter und füllen Sie es aus – vor dem Antrag.
- Beziehen Sie alle verbundenen Unternehmen in die Schwellenwertberechnung ein.
- Bestätigen Sie den Thüringer Betriebssitz oder die Betriebsstätte schriftlich.
- Nutzen Sie die Managed Services der TTG GmbH als Grundlage, wenn Ihr Vorhaben IT-Infrastruktur umfasst – die technische Beschreibung wird Teil des Antrags.
Prüfpunkt 3 & 4: Das Vorhaben selbst – Innovationscharakter und Förderfähigkeit
InnoInvest ist kein Förderprogramm für Standardanschaffungen. Eine neue Büroausstattung, der Austausch veralteter Hardware ohne konzeptionellen Mehrwert oder der Kauf einer Standardsoftware ohne Anpassungsleistung fallen in der Regel nicht unter die Förderfähigkeit. Was förderfähig ist, beschreibt die TAB in den aktuellen Fördergrundsätzen präziser als in der Vorläuferrichtlinie: Der Innovationscharakter muss erkennbar und messbar sein.
Was bedeutet das konkret? Das Vorhaben muss gegenüber dem bisherigen Zustand im Unternehmen einen nachweisbaren Mehrwert schaffen – sei es durch neue Prozesse, durch Automatisierung bisher manueller Abläufe, durch den Einsatz von Technologien, die im Betrieb bisher nicht vorhanden waren, oder durch eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz. Bei Dekarbonisierungsvorhaben gilt ein hartes Kriterium: mindestens 25 % Einsparung gegenüber dem Ist-Zustand muss nachgewiesen werden.
Prüfpunkt vier betrifft die Abgrenzung förderfähiger Kosten. Förderfähig sind grundsätzlich Sachinvestitionen, immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Softwarelizenzen mit Innovationscharakter) und unter Umständen externe Dienstleistungen, die direkt mit dem Vorhaben zusammenhängen. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, Personalkosten des eigenen Unternehmens und reine Wartungsverträge.
Für IT-Vorhaben empfiehlt sich eine klare Abgrenzung im Antrag: Was ist Investition, was ist laufender Betrieb? Diese Frage stellen die TAB-Bearbeiter – und eine schlüssige Antwort im Antrag ist besser als eine Nachreichung später. Die geförderten IT-Sicherheitslösungen der TTG GmbH lassen sich dabei häufig als Innovation mit messbarem Mehrwert beschreiben, wenn sie bisherige Schutzkonzepte grundlegend ersetzen oder erweitern.
- Formulieren Sie den Ist-Zustand und den Soll-Zustand Ihres Vorhabens schriftlich – je präziser, desto besser.
- Benennen Sie den messbaren Mehrwert: Zeitersparnis, neue Funktionen, Prozessautomatisierung, Energieeinsparung.
- Trennen Sie Investitionskosten klar von laufenden Kosten – schon in der Planungsphase.
- Prüfen Sie anhand der Thüringer Aufbaubank – Förderprogramme, ob Ihre Branche oder Vorhabenart explizit genannt wird.
- Holen Sie bei Bedarf eine Vorabeinschätzung der TAB ein, bevor Sie den formellen Antrag stellen.
Prüfpunkt 5 & 6: Vergleichsangebote und Vorabantragsprinzip

Zwei Punkte sind für sich genommen keine Raketenwissenschaft – in der Praxis führen sie jedoch zu den häufigsten Ablehnungen und Rückforderungen. Das Vorabantragsprinzip besagt: Der Antrag muss bei der TAB eingereicht und bewilligt sein, bevor das Projekt startet. Bereits eine mündliche Auftragserteilung, eine verbindliche Bestellung oder auch nur eine schriftliche Absichtserklärung an den Lieferanten gilt als Vorhabensbeginn. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Förderung ausgeschlossen – ohne Ausnahmen, ohne Ermessen.
Was das in der Praxis bedeutet: Wer heute mit einem IT-Dienstleister über ein Projekt spricht und dabei andeutet, dass es „so gut wie sicher“ läuft, sollte vorsichtig sein. Eine E-Mail mit dem Tenor „wir beauftragen Sie vorbehaltlich der Förderzusage“ ist nicht ausreichend geschützt. Planen Sie mindestens zwei bis vier Wochen zwischen Antragstellung und geplantem Projektbeginn ein – eher mehr, wenn Rückfragen zu erwarten sind.
Der zweite kritische Punkt sind die Vergleichsangebote. Für jedes Wirtschaftsgut oder jede Dienstleistung ab einem bestimmten Schwellenwert müssen mindestens drei dokumentierte Angebote vorliegen. Fehlen diese, oder sind sie nicht vergleichbar (unterschiedliche Leistungsumfänge, fehlende Positionen), zählt das als Ablehnungsgrund. Die Entscheidung für ein Angebot muss schriftlich begründet werden – nicht nur mit „günstigster Preis“, sondern mit einer nachvollziehbaren Abwägung.
Wer ISO/IEC 27001 zertifizierte Dienstleister wie die TTG GmbH als Anbieter einbindet, hat dabei einen Vorteil: Zertifizierte Leistungsbeschreibungen lassen sich direkt als Angebotsgrundlage verwenden und sind für TAB-Bearbeiter gut nachvollziehbar.
- Stellen Sie den Antrag bei der TAB, bevor Sie auch nur ein informelles „Ja“ an einen Lieferanten kommunizieren.
- Planen Sie mindestens vier Wochen Vorlauf zwischen Antragstellung und Projektstart.
- Holen Sie für jedes Wirtschaftsgut mindestens drei vergleichbare Angebote ein – gleicher Leistungsumfang, gleiche Positionen.
- Begründen Sie die Angebotswahl schriftlich und archivieren Sie alle Unterlagen geordnet.
- Legen Sie eine interne Fördermittelakte an, in der alle relevanten Dokumente vom ersten Tag an gesammelt werden.
Prüfpunkt 7 & 8: Verwendungsnachweis und laufende Dokumentation
Ein bewilligter Antrag ist kein Freifahrtschein. InnoInvest-Förderungen werden erst nach Abschluss des Vorhabens und nach Einreichung eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises ausgezahlt. Das bedeutet: Die Dokumentationspflicht beginnt nicht am Ende – sie beginnt am ersten Tag nach der Bewilligung und zieht sich durch die gesamte Projektlaufzeit.
Was gehört in den Verwendungsnachweis? Im Wesentlichen: alle Rechnungen, Zahlungsbelege und der Nachweis, dass das geförderte Vorhaben tatsächlich so umgesetzt wurde, wie im Antrag beschrieben. Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben müssen vorab mit der TAB abgestimmt werden. Wer im Projektverlauf feststellt, dass ein geplantes Wirtschaftsgut durch ein anderes ersetzt werden soll, darf das nicht einfach umsetzen – eine Änderungsmitteilung ist Pflicht.
Prüfpunkt acht betrifft die Aufbewahrungspflichten. EFRE-finanzierte Vorhaben unterliegen EU-rechtlichen Prüfrechten; die Unterlagen müssen in der Regel zehn Jahre nach Projektabschluss aufbewahrt werden. Das gilt für Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege, Protokolle und den Schriftverkehr mit der TAB. Ein schlecht organisiertes Ablagesystem kann bei einer Prüfung Jahre später zum Problem werden.
Für Betriebe ohne eigene Fördercontrolling-Kapazität empfiehlt sich ein einfaches, aber konsequentes Ablagesystem: ein digitaler Ordner pro Förderprojekt, strukturiert nach Phasen (Antrag, Vergabe, Umsetzung, Nachweis). Clouds-basierte Systeme sind dabei praktisch – vorausgesetzt, die Daten sind revisionssicher und zugriffsgeschützt. Die IT-Infrastruktur mit Förderung realisieren – TTG GmbH zeigt, wie sich geförderte Vorhaben und eine tragfähige IT-Dokumentationsstruktur kombinieren lassen.
- Legen Sie direkt nach Bewilligung eine strukturierte Projektakte an – digital und lokal gesichert.
- Sammeln Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege chronologisch und vollständig.
- Melden Sie jede inhaltliche Abweichung vom bewilligten Vorhaben sofort der TAB.
- Stellen Sie sicher, dass alle Projektunterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
- Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Vorhaben fristgerecht abgeschlossen werden kann – Fristverlängerungen müssen beantragt werden.
Was tun, wenn ein Punkt nicht erfüllt ist? Priorisierung nach Risiko
Nicht jede fehlende Voraussetzung bedeutet automatisch das Aus für die Förderung – aber manche sind nicht nachholbar. Die entscheidende Frage lautet: Ist der Fehler reparierbar, bevor der Antrag gestellt wird? Oder wurde ein Schritt übersprungen, der das Vorhaben unwiderruflich ausschließt?
Typisch ist folgende Konstellation, die wir in der Beratung regelmäßig erleben: Ein mittelständischer Produktionsbetrieb plant eine neue ERP-Schnittstelle zur automatisierten Auftragsverarbeitung. Der IT-Leiter hat bereits mit zwei Anbietern gesprochen und eine Präferenz kommuniziert – noch kein formaler Auftrag, aber inhaltlich schon festgelegt. Der Antrag soll „in den nächsten Wochen“ folgen. In dieser Situation fehlen drei Dinge gleichzeitig: das dritte Vergleichsangebot, die schriftliche Auswahlbegründung und die formal saubere Trennung zwischen Angebot und Beauftragung. Keines dieser Probleme ist per se fatal – solange kein Auftrag erteilt wurde. Wird das jetzt erkannt, lässt sich alles noch korrigieren: drittes Angebot einholen, Auswahlbegründung dokumentieren, Antrag einreichen. Das kostet zwei bis drei Wochen – aber die Förderung bleibt erreichbar.
Anders sieht es aus, wenn der KMU-Status ungeklärt ist oder das Vorhaben keinen erkennbaren Innovationscharakter hat. Hier lohnt sich ein ehrlicher Blick auf das Vorhaben selbst – bevor Zeit in den Antrag investiert wird. Die BAFA – Bundesförderung Wirtschaft und Mittelstand bietet ergänzend eine geförderte Beratungsleistung an, die speziell für die Förderberatung von KMU konzipiert ist.
Für Unternehmen in der Region Nordhausen steht die TTG GmbH als Ansprechpartner bereit – mit über 25-jähriger Erfahrung in der IT-Begleitung mittelständischer Betriebe. Ein Beratungsgespräch unverbindlich anfragen lohnt sich besonders dann, wenn das Vorhaben bereits konkret ist, der Antrag aber noch nicht gestellt wurde.
- Klären Sie zuerst: Wurde bereits ein Auftrag erteilt? Falls ja, prüfen Sie alternative Programme.
- Fehlt das dritte Angebot? Holen Sie es nach – solange kein Auftrag erteilt wurde.
- Ist der Innovationscharakter unklar? Formulieren Sie den Mehrwert gegenüber dem Ist-Zustand neu und konkreter.
- Ist der KMU-Status ungeklärt? Füllen Sie das TAB-Bewertungsformular aus, bevor Sie weitermachen.
- Nutzen Sie den Selbstcheck der Thüringer Aufbaubank – Förderprogramme als erste Orientierung.
InnoInvest Förderung Voraussetzungen: Was sofort, was in 30 Tagen, was langfristig
Die InnoInvest Förderung Voraussetzungen lassen sich in drei Zeithorizonte einteilen – das hilft, Prioritäten zu setzen, ohne alles gleichzeitig angehen zu müssen.
Sofort (innerhalb dieser Woche): Prüfen Sie, ob ein konkretes Vorhaben in Ihrem Unternehmen bereits in Planung ist oder kurz bevorsteht. Wenn ja: Ist der Antrag gestellt? Wurde bereits mit einem Lieferanten gesprochen? Beide Fragen sind zeitkritisch, weil jede Kommunikation mit einem Anbieter, die nach außen verbindlich wirkt, den Förderanspruch gefährden kann. Holen Sie gegebenenfalls sofort eine externe Einschätzung ein.
In den nächsten 30 Tagen: Klären Sie den KMU-Status schriftlich. Füllen Sie das TAB-Formular zur KMU-Bewertung aus und archivieren Sie es. Beschreiben Sie das geplante Vorhaben in einem kurzen Konzept: Ist-Zustand, Soll-Zustand, messbarer Mehrwert. Holen Sie erste Angebote ein – aber erteilen Sie noch keinen Auftrag. Prüfen Sie parallel, ob das Vorhaben eher unter Digitalisierung, Prozessinnovation oder Dekarbonisierung fällt, da das die Antragsbeschreibung beeinflusst.
Langfristig (für künftige Vorhaben): Etablieren Sie intern eine einfache Förderroutine: Bevor ein größeres IT-Projekt startet, wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist. Diese Routine kostet kaum Zeit – ein einfacher Prüfbogen mit fünf Fragen reicht – verhindert aber, dass Fördermittel systematisch liegen gelassen werden. InnoInvest läuft bis 2029; es gibt noch mehrere Möglichkeiten, Vorhaben einzureichen. Auch das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein aktives Programm für technologische F&E-Projekte mit bis zu 310.000 € Förderung, das parallel geprüft werden sollte.
- Klären Sie sofort, ob ein laufendes Vorhaben den Förderanspruch gefährdet.
- Erstellen Sie innerhalb von 30 Tagen das TAB-KMU-Formular und das Vorhabenkonzept.
- Richten Sie eine interne Förderroutine für künftige Projekte ein.
- Halten Sie die aktuelle Programmausweitung im Blick – Fördergrundsätze können sich ändern.
- Prüfen Sie ZIM und BAFA KI-Beratungsförderung als Ergänzung zu InnoInvest.
Häufige Stolperfallen bei der Antragstellung – und wie Sie sie vermeiden
Auch wer die InnoInvest Förderung Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt, kann an Detailfehlern scheitern. Die folgenden Stolperfallen tauchen in der Praxis besonders häufig auf.
Stolperfalle 1: Rückwirkende Förderung. Der häufigste Irrtum: „Wir stellen den Antrag jetzt, aber das Projekt hat schon angefangen.“ Eine rückwirkende Förderung gibt es bei InnoInvest nicht. Das Vorabantragsprinzip ist absolut. Wer investiert hat und danach fragt, hat keine Chance.
Stolperfalle 2: Nicht vergleichbare Angebote. Drei Angebote nützen nichts, wenn sie unterschiedliche Leistungsumfänge beschreiben. Der TAB-Bearbeiter muss erkennen, dass die Angebote denselben Gegenstand betreffen. Fordern Sie bei allen drei Anbietern dasselbe Leistungsverzeichnis an – und dokumentieren Sie das.
Stolperfalle 3: Schwacher Innovationsnachweis. „Wir wollen unsere IT modernisieren“ ist kein Innovationscharakter. Konkret werden: Welcher Prozess war bisher wie aufwändig? Was ändert sich messbar? Zahlen helfen: Stunden pro Woche, Fehlerquoten, Durchlaufzeiten. Ohne diese Substanz bleibt der Antrag vage.
Stolperfalle 4: Veraltete Informationsquellen. Die Fördergrundsätze wurden zuletzt im April dieses Jahres aktualisiert. Ältere Ratgeber nennen noch 20.000 € als Mindestinvestition – das stimmt nicht mehr. Prüfen Sie stets das Originaldokument der TAB.
Stolperfalle 5: Sicherheitslücken im IT-Vorhaben selbst. Wer ein neues IT-System förderfähig beschafft, sollte es auch sicher betreiben. Aktuell werden Angriffe auf PHP-basierte Webseiten und Nextcloud-Installationen aktiv ausgenutzt (Oktober 2026, heise Security zu Collabora-/Nextcloud-Angriffen). Wer ein gefördert beschafftes System nicht zeitnah absichert, gefährdet nicht nur Daten – sondern auch die Förderfähigkeit, wenn Sicherheitsanforderungen Teil der Projektbeschreibung waren.
- Prüfen Sie die InnoInvest Förderung Voraussetzungen anhand des aktuellen TAB-Originaldokuments (Stand April 2026).
- Stellen Sie sicher, dass alle Angebote denselben Leistungsumfang beschreiben.
- Formulieren Sie den Innovationscharakter mit konkreten, messbaren Vorher-Nachher-Werten.
- Beginnen Sie das Vorhaben erst nach schriftlicher Bewilligung durch die TAB.
- Sichern Sie neu beschaffte Systeme unmittelbar nach Inbetriebnahme – Patches, Konfiguration, Zugriffsschutz.
Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die EU-KMU-Kriterien erfüllt – unter 250 Beschäftigte, Umsatz max. 50 Mio. € oder Bilanzsumme max. 43 Mio. € – und beziehen Sie verbundene Unternehmen ein.
- Füllen Sie das TAB-Formular zur KMU-Bewertung aus und archivieren Sie es intern, bevor Sie den Antrag einreichen.
- Beschreiben Sie Ihr Vorhaben schriftlich: Ist-Zustand, Soll-Zustand, messbarer Mehrwert – mindestens eine konkrete Kennzahl.
- Stellen Sie den Antrag im EFRE-Portal 21–27 der TAB, bevor Sie einen Lieferanten beauftragen, eine Bestellung aufgeben oder auch nur mündlich zusagen.
- Holen Sie für jedes Wirtschaftsgut mindestens drei vergleichbare Angebote mit identischem Leistungsumfang ein und begründen Sie Ihre Wahl schriftlich.
- Legen Sie eine Fördermittelakte an: Antrag, Bewilligung, Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege – geordnet und revisionssicher aufbewahrt.
- Prüfen Sie laufend, ob Abweichungen vom bewilligten Vorhaben entstehen – und melden Sie diese umgehend der TAB, bevor Sie handeln.
- Sichern Sie alle Projektunterlagen für mindestens zehn Jahre – EFRE-finanzierte Vorhaben unterliegen EU-weiten Prüfrechten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich InnoInvest auch für kleinere IT-Anschaffungen beantragen?
Ja – seit der Programmausweitung im Herbst letzten Jahres liegt die Mindestinvestition bei 5.000 €. Das macht auch überschaubare Vorhaben förderfähig: eine neue Netzwerklösung, ein Dokumentenmanagementsystem oder eine Softwarelizenz mit Innovationscharakter. Entscheidend ist nicht die Größe des Vorhabens, sondern ob es einen erkennbaren Mehrwert gegenüber dem bisherigen Zustand schafft. Reine Ersatzinvestitionen ohne konzeptionellen Wandel fallen weiterhin nicht darunter.
Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?
Haben Sie bereits einen Auftrag erteilt oder auch nur mündlich zugesagt, bevor die TAB den Antrag bewilligt hat, ist eine Förderung ausgeschlossen – ohne Ausnahme. Das Vorabantragsprinzip gilt strikt. Selbst eine E-Mail, in der Sie einem Lieferanten grünes Licht signalisieren, kann als Vorhabensbeginn gewertet werden. Planen Sie daher mindestens zwei bis vier Wochen Vorlauf zwischen Antragstellung und geplantem Projektstart ein.
Wie aufwändig ist die Antragstellung wirklich?
Der Aufwand hängt stark davon ab, wie gut das Vorhaben dokumentiert ist. Wer Ist-Zustand, Soll-Zustand und Kostenplanung bereits skizziert hat, kann den Antrag im EFRE-Portal 21–27 der TAB in einem halben Tag ausfüllen. Der eigentliche Aufwand steckt in der Vorbereitung: KMU-Nachweis, Vergleichsangebote, Innovationsbeschreibung. Mit einem klaren Konzept vorab ist das realistisch in zwei bis drei Tagen erledigt.
Lässt sich InnoInvest mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln für dasselbe Wirtschaftsgut ist in der Regel nicht zulässig. Verschiedene Vorhaben können jedoch separat über unterschiedliche Programme gefördert werden. Parallel zu InnoInvest ist etwa die BAFA KI-Beratungsförderung für KMU aktiv – mit bis zu 80 % Zuschuss bei KI-bezogenen Beratungsleistungen. Das ZIM ist für technologische F&E-Projekte eine weitere Option. Eine Kombination dieser Programme auf Projektebene sollte vorab mit der TAB abgeklärt werden.
Was gilt bei einem Digitalisierungsvorhaben für die IT-Sicherheit?
IT-Sicherheitsmaßnahmen können Teil eines förderfähigen Digitalisierungsvorhabens sein, wenn sie integraler Bestandteil des Projekts sind – nicht als eigenständige Sicherheitsbeschaffung, sondern als notwendige Komponente eines innovativen Vorhabens. Die TTG GmbH berät Sie dabei, wie sich Sicherheitsanforderungen schlüssig in die Vorhabensbeschreibung integrieren lassen, sodass der Innovationscharakter für die TAB klar erkennbar bleibt.
Martin Trappe ist Geschäftsführer der TTG Daten- und Bürosysteme GmbH in Dingelstädt. Mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Mittelstand betreut er kleine und mittelständische Unternehmen in Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Die TTG GmbH ist ISO/IEC 27001 zertifiziert – dem höchsten Standard für Informationssicherheit.
Kontakt aufnehmen · Über TTG GmbH
Liegt Ihr nächstes IT-Projekt in der Schublade – und wissen Sie bereits, dass der Antrag noch nicht gestellt ist?
Fördermittel für Ihre IT sichern
Viele KMU verschenken Fördermittel, weil sie die Programme nicht kennen. Die TTG GmbH prüft kostenlos, welche Zuschüsse für Ihr Unternehmen in Thüringen möglich sind.