Datensicherung und DSGVO im Handwerksbetrieb: Zwei Anforderungen, eine Lösung
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Veröffentlicht: 09. Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten
„Bei uns ist noch nie etwas passiert“ – diesen Satz hören wir in Gesprächen mit Handwerksbetrieben regelmäßig. Meistens stimmt er sogar. Und genau darin liegt das Problem: Wer nie einen Datenverlust erlebt hat, hält das Thema Backup für ein theoretisches Risiko. Tatsächlich ist aber oft erst nach dem ersten Vorfall klar, dass Montagsdaten des Außenteams, abgeschlossene Bautagebücher und Kundenkontakte auf einem einzigen NAS lagen – ohne Verschlüsselung, ohne Offsite-Kopie, ohne Auftragsverarbeitungsvertrag. Das ist kein Vorwurf, sondern eine typische Ausgangslage.
Für Handwerksbetriebe ist Datensicherung und DSGVO längst kein rein theoretisches Thema mehr. Wer Kundenadressen in der Handwerkersoftware pflegt, Stundenzettel mobil erfasst und Angebotsunterlagen digital speichert, verarbeitet personenbezogene Daten – und ist damit an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung gebunden. Gleichzeitig fordert eine ordnungsgemäße Datensicherung technische Maßnahmen, die über eine wöchentliche Kopie auf USB nicht hinausgehen darf.
Die Herausforderung für viele Betriebe: Backup wird als IT-Aufgabe verstanden, DSGVO als Rechtsthema – dabei sind beide untrennbar verbunden. Wer sein Backup nicht DSGVO-konform aufstellt, riskiert nicht nur Datenverlust, sondern auch eigenständige Datenschutzverstöße. Und wer die DSGVO isoliert abhandelt, ohne das Backup zu berücksichtigen, übersieht häufig, dass Backups selbst Verarbeitungstätigkeiten im Sinne von Art. 30 DSGVO darstellen.
Dieser Artikel stellt die zwei wesentlichen Backup-Ansätze gegenüber, die Handwerksbetriebe in der Praxis wählen: lokale Sicherung versus Cloud-Backup. Beide haben ihre Berechtigung – aber unterschiedliche Voraussetzungen, Kosten und Risiken. Am Ende finden Sie eine klare Einschätzung, welcher Ansatz wann sinnvoll ist, und eine Checkliste zum sofortigen Einstieg.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Unternehmen, die Datenschutz-Aufwand als „hoch“ bezeichnen | 94 % | Bitkom Research, Oktober 2024 |
| Unternehmen, bei denen Datenschutz-Aufwand im Vorjahr zugenommen hat | 63 % | Bitkom Research, Oktober 2024 |
| Unternehmen (20–99 MA) mit „sehr hohem“ Datenschutz-Aufwand | 45 % | Bitkom Research, September 2025 |
| Unternehmen, die DSGVO vollständig oder größtenteils umgesetzt haben | 71 % | Bitkom Research, 2024 – „10 Jahre DS-GVO“ |
Datensicherung und DSGVO: Warum Backup und Datenschutz im Handwerk zusammen gedacht werden müssen
Ein Handwerksbetrieb, der Kundendaten, Aufmaße und Rechnungen digital führt, betreibt Datenverarbeitung im rechtlichen Sinne – unabhängig davon, ob das bewusst so wahrgenommen wird. Datensicherung und DSGVO greifen dabei direkt ineinander: Art. 30 DSGVO verlangt, dass Backup als Verarbeitungstätigkeit dokumentiert wird. Art. 32 DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten technisch geschützt sein müssen – also auch in der Sicherungskopie.
Was bedeutet das konkret? Wer seine Kundendaten aus Streit V.1 oder pds auf einer externen Festplatte sichert, hat damit eine Verarbeitungstätigkeit vorgenommen. Liegt diese Sicherung unverschlüsselt in einem Büroschrank, fehlt die technische Schutzmaßnahme nach Art. 32. Liegt sie bei einem externen Dienstleister ohne schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), liegt ein eigenständiger Datenschutzverstoß vor – selbst wenn die eigentliche Datensicherung technisch einwandfrei funktioniert.
Branchenspezifisch kommen weitere Punkte hinzu: Mobile Zeiterfassung auf der Baustelle erzeugt personenbezogene Daten, die synchronisiert und gesichert werden müssen. Bautagebücher und Aufmaß-Apps enthalten oft GPS-Koordinaten, die in Kombination mit Mitarbeiternamen personenbezogen werden. Hinzu kommt die GoBD-konforme Belegablage: Rechnungen und Belege müssen revisionssicher und unveränderbar aufbewahrt werden – eine Anforderung, die viele Backup-Lösungen ohne gezieltes Setup nicht erfüllen.
Die Entscheidung, die sich daraus ergibt: Lokale Sicherung oder Cloud-Backup – oder eine Kombination aus beidem? Diese Frage ist nicht nur technisch, sondern auch rechtlich zu beantworten. Mehr zur technischen Basis einer sicheren IT-Infrastruktur finden Sie unter IT-Infrastruktur & Datensicherung – TTG GmbH.
- Backup-Verfahren im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) dokumentieren.
- Prüfen, ob alle Backup-Medien verschlüsselt sind – sowohl bei der Übertragung als auch im Ruhezustand.
- Für jeden externen Backup-Dienstleister einen schriftlichen AVV nach Art. 28 DSGVO einfordern.
- Mobile Datenerfassung (Zeiterfassung, Aufmaß-Apps) in das Backup- und Datenschutzkonzept einbeziehen.
- GoBD-Anforderungen bei der Wahl des Backup-Systems berücksichtigen – nicht alle Lösungen erfüllen sie standardmäßig.
Lokale Datensicherung: Kontrolle mit Grenzen
Die lokale Datensicherung – also die Sicherung auf einem NAS, einem lokalen Server oder einer externen Festplatte im Betrieb – ist in vielen Handwerksbetrieben der erste und oft einzige Backup-Ansatz. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Daten bleiben im Haus, der Zugriff ist schnell, und es entstehen keine laufenden Cloud-Kosten. Für Datensicherung und DSGVO bedeutet das zunächst: Der Verantwortliche ist klar – nämlich der Betrieb selbst.
Was dabei häufig unterschätzt wird: Lokale Sicherungen schützen nicht vor Ransomware, wenn das Backup-Medium dauerhaft mit dem Produktivsystem verbunden ist. Ein Angriff, der die Buchhaltungsdaten in Streit V.1 verschlüsselt, erreicht in aller Regel auch ein dauerhaft eingehängtes NAS. Die BSI – Empfehlungen zur Datensicherung beschreiben genau dieses Szenario und empfehlen ausdrücklich, mindestens eine Backup-Kopie vom Produktivsystem getrennt zu halten.
Weitere Grenzen der lokalen Lösung im Handwerksbetrieb:
- Kein automatischer Schutz bei Feuer, Wasserschaden oder Diebstahl im Betrieb.
- Mobile Daten (Zeiterfassung, Bautagebücher auf Tablets der Monteure) müssen aktiv synchronisiert werden – das passiert nicht von allein.
- Verschlüsselung muss explizit konfiguriert werden; viele NAS-Systeme laufen ohne aktivierte Verschlüsselung aus dem Karton.
- Lösch- und Aufbewahrungskonzepte müssen manuell gepflegt werden – ältere Backups mit personenbezogenen Daten müssen nach Ablauf der Frist aktiv gelöscht werden.
- Ein AVV entfällt bei reiner Eigenverwaltung – aber nur, solange kein externer Dienstleister auf das System zugreift (z. B. über Fernwartung).
Lokale Sicherung kann DSGVO-konform umgesetzt werden, erfordert aber einen klaren technischen und organisatorischen Rahmen. Unserer Erfahrung nach reicht eine externe Festplatte, die einmal pro Woche manuell angestöpselt wird, für die meisten Betriebe nicht aus – weder technisch noch rechtlich. Mehr zu den Möglichkeiten einer vollständigen Backup-Lösung finden Sie unter Backup & Datensicherung durch die TTG GmbH.
Cloud-Backup: Flexibilität mit Bedingungen
Cloud-Backup bedeutet, dass Sicherungskopien automatisiert auf Server eines Drittanbieters übertragen und dort gespeichert werden. Für Handwerksbetriebe mit mehreren Baustellen, mobilen Monteuren und unterschiedlichen Endgeräten ist das oft die praktischere Lösung – Backups laufen automatisch, ohne dass jemand daran denken muss. Für Datensicherung und DSGVO stellen sich dabei jedoch spezifische Anforderungen, die vor dem Einsatz geklärt sein müssen.
Drei Fragen sind zwingend zu beantworten, bevor ein Cloud-Backup-Dienst genutzt wird:
- Wo liegen die Daten? Der Server-Standort muss innerhalb der EU oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau liegen. Anbieter mit Rechenzentren ausschließlich in Deutschland oder der EU sind für Handwerksbetriebe die sicherste Wahl.
- Gibt es einen AVV? Jeder Cloud-Backup-Anbieter ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Ein schriftlicher AVV ist keine Option, sondern Pflicht.
- Wie ist die Verschlüsselung umgesetzt? Idealerweise werden Daten bereits vor der Übertragung lokal verschlüsselt (Client-seitige Verschlüsselung), sodass der Anbieter keinen Zugriff auf unverschlüsselte Inhalte hat.
Wer Microsoft 365 für Angebote, E-Mail-Kommunikation mit Kunden oder Teams-Absprachen innerhalb der Belegschaft nutzt, sollte wissen: Microsoft sichert keine Nutzerdaten langfristig. Exchange-Postfächer, SharePoint-Dokumente und Teams-Inhalte müssen über eine Drittanbieter-Lösung – etwa Veeam – Backup & Disaster Recovery – in ein DSGVO-konformes EU-Rechenzentrum gesichert werden. Veeam Backup for Microsoft 365 ist dafür in der Praxis eine bewährte Wahl – allerdings muss die Software aktuell gehalten werden: Im Oktober 2026 wurde eine kritisch ausnutzbare Sicherheitslücke in Veeam Backup & Replication geschlossen, über die Angreifer Schadcode auf den Backup-Server hätten einschleusen können. Wer Veeam einsetzt, sollte das aktuelle Sicherheitsupdate von Veeam (heise Security, Oktober 2026) umgehend einspielen.
Ab dem 12. September 2026 greift zudem der EU Data Act vollständig: Cloud-Anbieter müssen Anbieterwechsel ohne finanzielle Sperren ermöglichen. Das schützt Betriebe vor Lock-in-Effekten – aber ändert nichts an der Pflicht zur eigenen Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, sobald Maschinendaten personenbezogene Informationen enthalten.
- Serverstandort des Cloud-Anbieters vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen lassen.
- AVV unterzeichnen – viele Anbieter stellen ihn im Kundenportal bereit, er muss aber aktiv abgeschlossen werden.
- Client-seitige Verschlüsselung aktivieren, wo der Anbieter sie anbietet.
- Für Microsoft 365: separates Cloud-Backup über zertifizierte Drittlösung einrichten.
- ISO/IEC 27001-Zertifizierung des Anbieters als Mindestkriterium prüfen.
Lokal oder Cloud: Wann welche Lösung passt
Die Entscheidung zwischen lokaler Sicherung und Cloud-Backup ist keine Grundsatzfrage – sie ist eine Frage der betrieblichen Realität. Für Datensicherung und DSGVO gilt: Beide Ansätze sind rechtlich umsetzbar, aber mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlichen Risikoprofilen verbunden. Unsere klare Empfehlung: Eine 3-2-1-Strategie kombiniert beide Welten sinnvoll.
| Situation im Betrieb | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Kleiner Betrieb, stabile Internetleitung, wenig mobile Daten | Lokales NAS + verschlüsselte externe Kopie | Geringer laufender Kostenaufwand, hohe Datenkontrolle |
| Mehrere Baustellen, Monteure mit Tablets/Smartphones | Cloud-Backup mit EU-Rechenzentrum | Automatische Synchronisation ohne manuelle Schritte |
| Microsoft 365 im Einsatz (Exchange, SharePoint, Teams) | Pflicht: Drittanbieter-Cloud-Backup | Microsoft sichert Nutzerdaten nicht langfristig |
| Handwerkersoftware mit Kundenstamm (Streit, pds, Label) | Lokales Backup + Cloud-Offsite-Kopie (3-2-1) | GoBD-Konformität + Ransomware-Schutz kombinieren |
| Hohe Fluktuation bei Aushilfen, private Geräte im Einsatz | Zentrale Lösung mit Zugriffsrechteverwaltung | Unkontrollierte Datenkopien auf Privatgeräten vermeiden |
Was die Tabelle nicht abbildet: den Faktor Netzabdeckung. Auf Baustellen mit schlechtem Mobilfunknetz kann Cloud-Synchronisation scheitern – Aufmaß-Apps und digitale Bautagebücher müssen dann offline-fähig sein und Daten erst bei verfügbarer Verbindung übertragen. Das Backup-Konzept muss diese Verzögerung einkalkulieren. Für Datensicherung und DSGVO bedeutet das: Auch temporär lokal zwischengespeicherte Daten unterliegen den Schutzpflichten nach Art. 32 DSGVO.
Managed-Service-Modelle bieten hier einen praktischen Mittelweg: Ein Dienstleister übernimmt Monitoring, Updates und Protokollierung – und dokumentiert gleichzeitig für den Betrieb, was für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten benötigt wird. Details zu diesem Ansatz finden Sie unter Managed Services der TTG GmbH.
- 3-2-1-Strategie als Standard definieren: 3 Kopien, 2 Medien, 1 externe/offline Kopie.
- Offline-Fähigkeit der eingesetzten Apps prüfen – besonders bei Baustellen mit schlechter Netzabdeckung.
- Zugriffsrechte auf Backup-Daten auf autorisierte Personen beschränken.
- Backup-Zyklus dokumentieren: Was wird wann gesichert, wie lange aufbewahrt, wann gelöscht?
Was Handwerksbetriebe in der Praxis erleben
Typisch ist folgende Konstellation: Ein Malerbetrieb mit acht Mitarbeitern nutzt pds für Angebote, Aufträge und Rechnungen. Die Monteure erfassen Arbeitszeiten über eine mobile App auf firmeneigenen Android-Tablets, die abends automatisch synchronisieren. Das Backup läuft nachtags auf ein NAS im Büro – verschlüsselt, automatisch, zuverlässig. Soweit gut.
Was fehlt: Eine externe Kopie. Das NAS steht im selben Raum wie der Server. Ein Wasserschaden – ausgelöst durch eine defekte Heizungsleitung in der Etage darüber – würde beide treffen. Außerdem: Der AVV mit dem pds-Hostingpartner existiert zwar, aber das Backup-NAS wird über einen Fernwartungszugang eines lokalen IT-Dienstleisters administriert. Dieser Zugriff auf personenbezogene Daten ist ebenfalls ein Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28 DSGVO – ohne schriftlichen Vertrag ein eigenständiger Verstoß.
Dieses Muster sehen wir regelmäßig: Technisch ist die Lösung solide, rechtlich fehlt ein dokumentierter Rahmen. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten kennt das Backup nicht. Das Löschkonzept fehlt ganz. Dabei gilt: Datensicherung und DSGVO lassen sich mit einem halben Arbeitstag strukturieren – wenn man weiß, worauf es ankommt.
Eine belastbare Orientierung bieten die Erhebungen von Bitkom Research: 45 % der Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten berichten von „sehr hohem“ Datenschutz-Aufwand – mehr als Großunternehmen. Der Aufwand ist real, aber er konzentriert sich häufig auf die falschen Bereiche: lange Datenschutzerklärungen, aber kein gepflegtes Verarbeitungsverzeichnis.
Die TTG GmbH begleitet Handwerksbetriebe in der Region seit über 25 Jahren bei der Umsetzung praxistauglicher IT-Konzepte – von der Erstaufnahme des Ist-Zustands bis zur laufenden Betreuung. Mehr über das IT-Systemhaus erfahren Sie unter Ihr IT-Systemhaus in Nordthüringen – TTG GmbH.
- Fernwartungszugänge auf das Backup-System im AVV-Register erfassen.
- Externe Backup-Kopie physisch getrennt vom Hauptsystem lagern (anderer Brandabschnitt oder Offsite).
- Löschfristen für Backup-Generationen festlegen und technisch umsetzen – nicht nur dokumentieren.
- Das Verarbeitungsverzeichnis auf Vollständigkeit prüfen: Ist das Backup als eigene Tätigkeit eingetragen?
Unsere Einschätzung: Welche Lösung für welchen Betrieb
Nach allem, was wir in der Praxis sehen: Die Frage „lokal oder Cloud?“ ist die falsche Frage. Richtig ist: „Welche Kombination deckt unsere technischen Anforderungen und unsere DSGVO-Pflichten gleichzeitig ab?“ Datensicherung und DSGVO sind kein Entweder-oder.
Für kleine Handwerksbetriebe bis etwa zehn Mitarbeiter, die ihre Handwerkersoftware lokal betreiben und wenig Cloud-Dienste nutzen, reicht häufig ein strukturiertes lokales Backup-Konzept mit verschlüsselter Offsite-Kopie – ergänzt durch einen klaren AVV, sofern ein IT-Dienstleister auf das System zugreift. Wichtig ist, dass das Konzept schriftlich existiert und im Verarbeitungsverzeichnis nachgehalten wird.
Für Betriebe ab zehn bis fünfzehn Mitarbeiter, mit mobilen Geräten auf Baustellen, Microsoft 365 im Einsatz und höherer Fluktuation bei Aushilfen, empfehlen wir eine hybride Lösung: lokales NAS für schnellen Restore, Cloud-Backup in einem EU-Rechenzentrum als Offsite-Kopie, und ein separates Backup der Microsoft-365-Daten über eine zertifizierte Drittlösung. Das klingt aufwändiger als es ist – ein strukturiertes Setup ist in ein bis zwei Tagen umgesetzt.
Was beide Szenarien verbindet: Datensicherung und DSGVO brauchen ein Lösch- und Aufbewahrungskonzept. Gewährleistungsunterlagen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden, steuerrelevante Belege nach GoBD zehn Jahre – aber personenbezogene Daten ohne Aufbewahrungsgrund müssen gelöscht werden. Dieser Konflikt ist lösbar, aber er muss aktiv adressiert sein. Wer das nicht regelt, hält Backups mit personenbezogenen Daten länger als erlaubt – und bemerkt es nicht.
Für Betriebe in Dingelstädt und der näheren Region steht die TTG GmbH für eine kostenfreie Ersteinschätzung bereit. Wir schauen gemeinsam, was vorhanden ist, was fehlt und was realistisch umsetzbar ist – ohne Standardpaket, das an Ihrer Betriebsgröße vorbeigeht. Der erste Schritt ist ein Gespräch: Backup-Strategie von TTG GmbH planen lassen.
- Ist-Zustand dokumentieren: Welche Systeme werden gesichert, welche nicht?
- Backup-Konzept schriftlich festhalten und mindestens einmal jährlich überprüfen.
- Restore-Tests regelmäßig durchführen – ein Backup, das nicht wiederhergestellt werden kann, ist keines.
- AVV-Register pflegen: Jeder Dienstleister mit Zugriff auf personenbezogene Daten muss erfasst sein.
Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt
- Prüfen Sie, welche Systeme personenbezogene Daten enthalten – Handwerkersoftware, Zeiterfassung, Aufmaß-Apps, E-Mail.
- Stellen Sie sicher, dass alle Backup-Medien verschlüsselt sind – sowohl bei der Übertragung als auch im gespeicherten Zustand.
- Fordern Sie von jedem externen Backup-Dienstleister und IT-Wartungspartner einen schriftlichen AVV nach Art. 28 DSGVO an.
- Dokumentieren Sie das Backup-Verfahren als Verarbeitungstätigkeit im Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO – mit Speicherorten, Fristen und Verantwortlichkeiten.
- Richten Sie eine externe oder offline Backup-Kopie ein, die räumlich getrennt vom Produktivsystem gelagert wird.
- Definieren Sie ein Lösch- und Aufbewahrungskonzept: Wie lange werden welche Backups aufbewahrt, wann werden sie aktiv gelöscht?
- Testen Sie mindestens einmal jährlich die Wiederherstellung eines Backups – und dokumentieren Sie das Ergebnis.
- Prüfen Sie, ob Microsoft-365-Daten (Exchange, SharePoint, Teams) über eine separate Drittlösung gesichert werden – und ob diese Lösung aktuell gehalten ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mein Backup wirklich in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten eintragen?
Ja – Art. 30 DSGVO verpflichtet dazu, alle Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ein Backup kopiert und speichert genau diese Daten, also ist es eine eigene Verarbeitungstätigkeit. In der Praxis fehlt dieser Eintrag in vielen Betrieben – was bei einer Prüfung durch die Datenschutzaufsicht auffällt. Der Eintrag selbst ist schnell erstellt: Speicherort, Zweck, Fristen und Verantwortliche reichen als Mindestangaben.
Unsere Handwerkersoftware (z. B. pds oder Streit) läuft beim Anbieter als Cloud-Lösung. Brauche ich trotzdem ein eigenes Backup?
Das kommt auf den Vertrag an. Viele SaaS-Anbieter sichern zwar ihre eigene Infrastruktur, aber nicht zwingend Ihre Daten in einer Form, die Sie selbst wiederherstellen können. Prüfen Sie im Vertrag explizit: Wer ist für den Datenverlust verantwortlich? Wie schnell kann welcher Stand wiederhergestellt werden? Fehlt eine klare Antwort, empfehlen wir, ergänzend ein eigenes Backup der exportierbaren Daten einzurichten. Außerdem: Auch bei Cloud-Software benötigen Sie einen AVV mit dem Anbieter.
Unsere Monteure nutzen private Smartphones für die Zeiterfassung auf der Baustelle. Was muss ich dabei beachten?
Private Geräte im beruflichen Einsatz – BYOD – sind datenschutzrechtlich heikel: Arbeitsdaten und private Daten liegen auf demselben Gerät, ohne dass der Betrieb Kontrolle über Sicherheitseinstellungen oder Backup hat. Mindestanforderung ist eine technische Trennung, z. B. über einen MDM-Container. Außerdem muss geregelt sein, dass Betriebsdaten nicht in private Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive) landen. Für Datensicherung und DSGVO bedeutet das: private Geräte brauchen eine eigene Regelung im Datenschutzkonzept.
Wie lange muss ich Backups mit Kundendaten aufbewahren – und wann muss ich sie löschen?
Hier entsteht ein echter Zielkonflikt: Steuerrelevante Belege und Rechnungen müssen nach GoBD zehn Jahre aufbewahrt werden. Personenbezogene Daten ohne fortbestehenden Zweck müssen nach DSGVO gelöscht werden, sobald der Zweck entfällt. Die Lösung ist ein differenziertes Aufbewahrungskonzept, das nach Datenart trennt – nicht pauschal alle Backups gleich lang hält. Gewährleistungsunterlagen gelten fünf Jahre, Rechnungsdaten zehn Jahre. Reines Kundenkontaktmaterial ohne laufenden Geschäftsbezug ist kürzer aufzubewahren.
Reicht eine verschlüsselte externe Festplatte im Bürosafe als DSGVO-konformes Backup?
Technisch ist das ein Schritt in die richtige Richtung – Verschlüsselung und physische Sicherung sind erfüllt. Aber: Der Safe steht im selben Gebäude wie das Produktivsystem. Brand oder Wasserschaden trifft beides. Für Datensicherung und DSGVO ist das allein nicht ausreichend, wenn keine zweite, räumlich getrennte Kopie existiert. Außerdem muss das Backup regelmäßig und automatisch erstellt werden – manuelle Kopien, die vergessen werden, sind kein verlässliches Konzept.
Martin Trappe ist Geschäftsführer der TTG Daten- und Bürosysteme GmbH in Dingelstädt. Mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Mittelstand betreut er kleine und mittelständische Unternehmen in Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Die TTG GmbH ist ISO/IEC 27001 zertifiziert – dem höchsten Standard für Informationssicherheit.
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Wissen Sie gerade, ob Ihre Backup-Kopien wirklich außerhalb des Betriebsgebäudes liegen – und ob für jeden Dienstleister, der darauf zugreift, ein schriftlicher AVV vorliegt?
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