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IT-Förderung für Ihr Unternehmen: Welche Programme jetzt wirklich offen sind – und wie Sie keinen Antrag verpassen

Inhaltsverzeichnis

Es ist Dienstagvormittag. Ihr Steuerberater erwähnt am Rande eines Gesprächs, dass ein befreundeter Unternehmer gerade einen Förderzuschuss für seine neue IT-Infrastruktur erhalten hat – einen fünfstelligen Betrag, ohne Rückzahlung. Sie nicken, fragen kurz nach, und kurze Zeit später sitzen Sie am Schreibtisch und fragen sich: Hätte ich das auch beantragen können? Hätte ich das schon längst tun sollen?

Vielleicht haben Sie schon von Programmen wie dem Digitalbonus Thüringen gehört. Vielleicht haben Sie den Begriff „ZIM“ irgendwo gelesen und nicht weiterverfolgt. Vielleicht haben Ihnen Mitarbeiter oder ein Berater schon einmal nahegelegt, sich um Fördermittel zu kümmern – aber der Alltag kam dazwischen.

Das ist keine Ausnahme. Das ist die Regel. Die meisten mittelständischen Unternehmen, mit denen wir sprechen, haben ein konkretes IT-Vorhaben – eine neue Serverinfrastruktur, ein Dokumentenmanagementsystem, die Einführung eines ERP – aber keinen klaren Überblick darüber, ob und wie sie dafür Förderung bekommen können. Dieser Artikel gibt Ihnen diesen Überblick.

Die Förderlandschaft für IT-Investitionen hat sich in den letzten Monaten erheblich verändert. Für Unternehmen, die sich mit dem Thema IT-Förderberatung Nordthüringen beschäftigen, ist es heute wichtiger denn je, zwischen aktiven und eingestellten Programmen zu unterscheiden – denn wer einen Antrag für ein bereits gestopptes Programm plant, verliert wertvolle Zeit und Ressourcen.

Gerade für Unternehmen im Eichsfeld und in Südniedersachsen, die oft keine eigene Förderabteilung besitzen, ist der Überblick schwer zu behalten. Programme starten, werden ausgeschöpft oder erhalten neue Richtlinien – häufig ohne breite Kommunikation. Das Ergebnis: Förderpotenziale bleiben ungenutzt, obwohl das Geld bereitstünde.

Dieser Artikel beantwortet die fünf Fragen, die uns in der Beratung am häufigsten gestellt werden: Welche Programme sind aktuell buchbar? Was genau wird gefördert? Was kostet eine professionelle Förderberatung? Was muss ich rechtlich beachten? Und: Was tue ich, wenn ein Programm nicht passt? Lesen Sie weiter – am Ende wissen Sie, wo Sie konkret ansetzen können.

KennzahlWertQuelle
ZIM-geförderte Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigtenca. 75 %ZIM / BMWK 2025
ZIM Einzelprojekte: max. zuwendungsfähige Kosten (neue Richtlinie)bis 690.000 € (Fördersatz bis 60 %)ZIM / BMWK 2025
BAFA KI-Beratungsförderung: Erstattungsquote für KMUbis zu 80 % der BeratungskostenBAFA 2026
InnoInvest (TAB/EFRE): Max. Förderung pro Vorhabenbis 50.000 €, Laufzeit bis 2029Thüringer Aufbaubank 2024

Warum IT-Förderberatung Nordthüringen so viele Fragen aufwirft: Hintergrund und häufige Unsicherheiten

Warum IT-Förderberatung Nordthüringen so viele Fragen aufwirft: Hintergrund und häufige Unsicherheiten – IT-Förderberatung Nordthüringen

Die Förderberatung rund um IT-Investitionen ist eines der Themen, bei dem Unternehmen am häufigsten mit falschen Erwartungen starten. Der häufigste Irrtum: Man nimmt an, ein bekanntes Programm laufe noch, stellt den Antrag – und erfährt erst dann, dass die Mittel längst ausgeschöpft sind.

Ein konkretes Beispiel aus der Region zeigt, wie folgenreich das sein kann: Eine Arztpraxis in Mühlhausen hatte sich auf den Digitalbonus Thüringen vorbereitet, Angebote eingeholt und Investitionen geplant. Als der Antragsstopp im März dieses Jahres bekannt wurde, war das Vorhaben bereits weit fortgeschritten – eine kostspielige Verzögerung. Heute gibt es für dieses Programm keine Neuauflage mehr.

Solche Situationen entstehen nicht durch Fahrlässigkeit, sondern durch die schiere Komplexität der Förderlandschaft. Programme laufen parallel auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene, haben unterschiedliche Antragsfristen, Mindestinvestitionen und Zielgruppen. Für die IT-Förderberatung Nordthüringen gilt deshalb: Aktualität ist alles.

Was Unternehmen im Eichsfeld und Nordthüringen besonders beschäftigt, sind vier Kernfragen:

  • Welche Programme sind aktuell wirklich offen – und welche nicht?
  • Gilt das Vorabantragsprinzip auch für kleinere Vorhaben?
  • Wie viel Aufwand bedeutet ein Förderantrag für den Betrieb?
  • Was passiert, wenn das Projekt schon begonnen hat?

Die Antwort auf die letzte Frage ist leider eindeutig: Wer ein Projekt vor der Genehmigung des Förderantrags startet, verliert in fast allen Programmen den Anspruch auf den Zuschuss vollständig. Das Vorabantragsprinzip ist kein Bürokratieformalismus – es ist eine Ausschlussbedingung. Laut Thüringer Aufbaubank gilt dies ausnahmslos auch für das InnoInvest-Programm, das aktuell bis 2029 läuft und bis zu 50.000 € pro Vorhaben fördert.

Ein strukturiertes Vorgehen zahlt sich aus – und dafür braucht es keine eigene Förderabteilung, sondern einen verlässlichen Ansprechpartner, der die aktuelle Programmlandschaft kennt.

Frage 1: Welche IT-Förderprogramme sind aktuell noch buchbar?

Das ist die Frage, die wir in der IT-Förderberatung der TTG GmbH am häufigsten hören – und sie ist wichtiger als je zuvor, weil der Markt gerade in Bewegung ist. Hier ist der aktuelle Stand, den Sie kennen müssen:

InnoInvest (Thüringer Aufbaubank / EFRE) ist das zentrale Landesprogramm für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Thüringen. Es läuft bis 2029, steht 40 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung und fördert pro Vorhaben bis zu 50.000 €. Die Mindestinvestition beträgt 30.000 €. Digitalisierung ist ausdrücklich förderfähig – von Netzwerkinfrastruktur über ERP-Systeme bis hin zu IT-Sicherheitslösungen. Der Antrag muss zwingend vor Projektbeginn über das EFRE-Portal bei der TAB gestellt werden.

ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) eignet sich für technologieorientierte F&E-Projekte. Die neue Richtlinie gilt seit Anfang dieses Jahres: Bei Einzelprojekten sind bis zu 310.000 € Förderung möglich, bei einem Fördersatz von 25 bis 45 %. Rund 75 % der geförderten Unternehmen haben laut BMWK weniger als 50 Beschäftigte – das Programm ist also kein Konzernwerkzeug, sondern für den Mittelstand konzipiert.

BAFA KI-Beratungsförderung erstattet bis zu 80 % der Beratungskosten für KI-Potenzialanalysen und ist damit das attraktivste Beratungsförderangebot auf dem Markt. Wenn Ihr Unternehmen prüfen möchte, wo künstliche Intelligenz sinnvoll eingesetzt werden kann, ohne das volle Beratungshonorar zu tragen, ist das der richtige Einstieg.

KfW-Programme stehen als Förderkredite weiterhin zur Verfügung – kein Zuschuss, aber günstige Konditionen für Investitionsfinanzierungen.

Was Sie sich hingegen sparen können: Recherchen zum Digitalbonus Thüringen (Antragsstopp seit März, keine Neuauflage geplant), zu „Digital Jetzt“ oder „go-digital“ – diese Programme sind eingestellt. Wer hier noch Zeit investiert, verliert es.

  • Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die Mindestinvestitionen von InnoInvest (30.000 €) erfüllt.
  • Klären Sie frühzeitig, ob Ihr Projekt eher Digitalisierung (InnoInvest) oder F&E (ZIM) ist.
  • Beantragen Sie KI-Beratungsförderung über die BAFA, bevor Sie externe KI-Berater beauftragen.
  • Stellen Sie jeden Antrag vor Projektbeginn – keine Ausnahmen.

Frage 2: Was genau wird bei IT-Förderprogrammen als förderfähig anerkannt?

Eine der häufigsten Enttäuschungen in der Förderberatung entsteht dann, wenn Unternehmen erst nach der Investition feststellen, dass ihre spezifischen Ausgaben gar nicht förderfähig waren. Deshalb lohnt es sich, vorab genau zu wissen, welche Kostenarten anerkannt werden – und welche nicht.

Beim InnoInvest-Programm der Thüringer Aufbaubank gelten folgende Kostenpositionen als grundsätzlich förderfähig:

  • Investitionen in Hardware (Server, Netzwerktechnik, Arbeitsplatzgeräte im Rahmen eines Digitalisierungsvorhabens)
  • Software-Lizenzen und Implementierungskosten für Geschäftssoftware (ERP, DMS, CRM)
  • IT-Sicherheitslösungen, sofern sie Teil eines übergeordneten Digitalisierungsvorhabens sind
  • Externe Beratungsleistungen, die direkt mit dem Digitalisierungsprojekt verbunden sind

Was in der Regel nicht anerkannt wird: laufende Betriebskosten (monatliche SaaS-Abonnements ohne einmalige Implementierungskomponente), reine Wartungsverträge ohne Investitionsanteil sowie Ausgaben, die bereits vor Antragsgenehmigung entstanden sind.

Beim ZIM-Programm liegt der Fokus klar auf technologischer Entwicklung und Forschung. Förderfähig sind hier Personalkosten für F&E-Mitarbeiter, Kosten für externe Forschungspartner sowie Sachinvestitionen im Rahmen eines konkreten Innovationsprojekts. Standardisierte IT-Beschaffungen ohne Innovationsanteil passen hier in der Regel nicht.

Die BAFA KI-Beratungsförderung hingegen ist klar strukturiert: Sie deckt Beratungsleistungen ab, die darauf abzielen, KI-Potenziale im Unternehmen zu identifizieren. Das Beratungsunternehmen muss auf der BAFA-Beraterliste gelistet sein – prüfen Sie das, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Unserer Erfahrung nach unterschätzen viele Unternehmen, wie wichtig eine klare Projektbeschreibung im Antrag ist. Ein unklarer oder zu allgemein formulierter Antrag führt nicht automatisch zur Ablehnung – aber er verlängert die Bearbeitungszeit erheblich und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Nachfragen. Eine präzise Beschreibung des Digitalisierungsziels, der eingesetzten Technologien und des erwarteten Nutzens spart Wochen.

  • Erstellen Sie vor dem Antrag eine detaillierte Kostenaufstellung mit Angabe der Kostenart.
  • Unterscheiden Sie klar zwischen Investitionskosten und laufenden Betriebskosten.
  • Prüfen Sie, ob externe Berater auf der BAFA-Beraterliste geführt werden.
  • Formulieren Sie das Digitalisierungsziel konkret: Was soll sich nach der Investition verbessern?

Frage 3: Was kostet eine professionelle IT-Förderberatung – und lohnt sie sich?

Frage 3: Was kostet eine professionelle IT-Förderberatung – und lohnt sie sich? – TTG GmbH Dingelstädt

Die Kostenfrage ist berechtigt – und sie verdient eine ehrliche Antwort. Wer sich für eine professionelle Begleitung bei der IT-Förderberatung entscheidet, sollte wissen, wofür er zahlt und wann sich der Aufwand rechnet.

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: erstens die Stundenhonorar-Beratung, bei der Sie für den tatsächlichen Zeitaufwand zahlen, und zweitens die Erfolgshonorar-Beratung, bei der der Berater einen prozentualen Anteil des bewilligten Förderbetrags erhält. Letzteres klingt verlockend – aber Vorsicht: Manche Programme schließen erfolgsabhängige Beraterhonorare aus der Förderung aus. Klären Sie das im Vorfeld.

Was kostet das konkret? Erfahrungsgemäß liegen einfache Förderanträge für Standardprogramme bei drei bis acht Beratertagen, komplexere ZIM-Anträge mit technischer Projektbeschreibung deutlich darüber. Bei einer Förderung von bis zu 50.000 € (InnoInvest) rechnet sich professionelle Unterstützung in den meisten Fällen – selbst wenn die Beratung einige tausend Euro kostet.

Besonders attraktiv ist die Kombination: Wenn Sie BAFA KI-Beratungsförderung nutzen, werden bis zu 80 % der Beratungskosten erstattet. Das bedeutet: Für die Analyse, ob und wie KI in Ihrem Betrieb sinnvoll ist, tragen Sie unter Umständen nur ein Fünftel der eigentlichen Kosten. Das ist eine Größenordnung, die auch für kleinere Betriebe tragbar ist.

Die Managed Services der TTG GmbH umfassen neben dem laufenden IT-Betrieb auch die Begleitung bei Förderanträgen – als Teil eines integrierten Ansatzes, bei dem wir technische Planung und Förderantrag aufeinander abstimmen. Das spart Abstimmungsaufwand und verhindert, dass technische und förderrechtliche Anforderungen in Widerspruch geraten.

SituationEmpfehlungWarum
Vorhaben unter 30.000 €KfW-Kredit oder Eigenfinanzierung prüfenInnoInvest-Mindestgrenze nicht erreicht
Vorhaben 30.000–100.000 €InnoInvest beantragenBis zu 50.000 € Zuschuss möglich
F&E-Projekt mit InnovationscharakterZIM prüfen lassenBis 310.000 € Förderung, speziell für KMU
KI-Einstieg geplantBAFA KI-Beratung nutzen80 % Kostenerstattung für die Analyse
  • Holen Sie mindestens zwei Angebote von Förderberatern ein und vergleichen Sie das Vergütungsmodell.
  • Prüfen Sie, ob erfolgsabhängige Honorare im jeweiligen Programm zulässig sind.
  • Kalkulieren Sie Beratungskosten immer gegen den erreichbaren Förderbetrag gegen.
  • Nutzen Sie BAFA KI-Beratungsförderung aktiv, um Beratungskosten zu senken.

Frage 4: Welche rechtlichen und datenschutzrechtlichen Pflichten entstehen durch IT-Förderung?

Ein verbreiteter Irrtum: „Wenn ich Fördermittel erhalte, verliere ich die Kontrolle über meine IT.“ Das stimmt nicht – aber es gibt rechtliche Pflichten, die Sie kennen müssen. Ignorieren Sie sie, riskieren Sie eine Rückforderung der Mittel.

Die wichtigste Regel ist die Zweckbindung: Geförderte IT-Systeme müssen für den im Antrag beschriebenen Zweck eingesetzt werden – in der Regel für eine Mindestlaufzeit von drei bis fünf Jahren. Wer einen Server für ein DMS-Projekt beantragt und ihn nach einem Jahr für einen anderen Einsatzzweck umwidmet, muss mit Rückforderungen rechnen.

Hinzu kommen Dokumentationspflichten: Belege, Rechnungen, Lieferscheine und Zahlungsnachweise müssen über die gesamte Zweckbindungsfrist aufbewahrt werden. Bei EFRE-geförderten Projekten (wie InnoInvest) sind Prüfungen durch Landes- oder EU-Behörden möglich – und dann müssen alle Unterlagen lückenlos vorliegen.

Was hat das mit Datenschutz zu tun? Direkt zunächst wenig – aber indirekt mehr als gedacht. Wenn Sie im Rahmen einer Digitalisierungsmaßnahme neue Systeme einführen, entsteht häufig die Verpflichtung, Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO zu aktualisieren. Wer zum Beispiel ein neues CRM-System einführt, verarbeitet personenbezogene Daten auf neue Weise – das muss dokumentiert sein. Das ist kein Förder-, sondern ein Datenschutzthema, tritt aber regelmäßig zusammen auf.

Ein weiteres Thema: Bei IT-Infrastrukturprojekten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), von Beginn an einen IT-Grundschutzansatz zu verfolgen. Nicht, weil es Pflicht ist – sondern weil förderfinanzierte Systeme oft über Jahre betrieben werden und Sicherheitsmängel spät sichtbar werden.

  • Dokumentieren Sie die Zweckbestimmung jedes geförderten IT-Systems schriftlich.
  • Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise für mindestens 10 Jahre auf.
  • Aktualisieren Sie Ihr Datenschutz-Verzeichnis, sobald ein neues System live geht.
  • Klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, ob neue Verarbeitungstätigkeiten entstehen.
  • Planen Sie IT-Sicherheitsanforderungen von Beginn an in Ihr Digitalisierungsprojekt ein.

Frage 5: Was tun, wenn kein Förderprogramm passt – gibt es sinnvolle Alternativen?

Nicht jedes IT-Vorhaben passt in ein Förderprogramm – und das ist kein Misserfolg, sondern eine Information. Manchmal liegt das an der Projektgröße, manchmal am Zeitpunkt, manchmal am Charakter der Investition. Was dann?

Zunächst lohnt ein Blick auf steuerliche Instrumente: Die degressive Abschreibung auf Wirtschaftsgüter, die mit dem Wachstumschancengesetz verlängert wurde, und der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglichen es kleinen und mittleren Betrieben, IT-Investitionen steuerlich vorzuziehen. Das ersetzt keine Förderung, kann aber die Liquiditätswirkung erheblich verbessern. Sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater an – idealerweise in Mühlhausen oder der näheren Region, der die Thüringer Besonderheiten kennt.

Wenn das Vorhaben mittelfristig ist, lohnt es sich, auf den nächsten Programmzyklus zu warten. Die IHK Erfurt informiert regelmäßig über neue Förderprogramme und Beratungsangebote für Thüringer Unternehmen – eine kostenfreie Ressource, die viele Unternehmen unterschätzen.

Eine weitere Alternative ist die Kofinanzierung: Kombinieren Sie KfW-Förderkredite mit Eigenkapital, um größere IT-Projekte ohne Zuschuss zu realisieren. Die KfW bietet speziell für Digitalisierungsvorhaben günstige Kreditlinien an, die über die Hausbank beantragt werden.

Und dann gibt es Vorhaben, die sich schlicht durch eine clevere Projektstrukturierung förderfähig machen lassen. Was heute als „Anschaffung eines neuen Servers“ formuliert ist, kann als Teil eines Digitalisierungsvorhabens (mit klarem Ziel, messbarem Ergebnis und strukturierter Umsetzung) InnoInvest-fähig werden. Das ist keine Trickserei – das ist die richtige Sprache.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist oder wie es sich strukturieren lässt, können Sie bei der TTG GmbH ein Beratungsgespräch unverbindlich anfragen. Wir schauen uns Ihr Vorhaben an und sagen Ihnen direkt, welche Optionen realistisch sind.

  • Prüfen Sie steuerliche Alternativen (IAB, degressive AfA) gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
  • Nutzen Sie die kostenlosen IHK-Informationsangebote zu neuen Programmen.
  • Erwägen Sie KfW-Förderkredite als günstige Finanzierungsalternative zu Eigenkapital.
  • Formulieren Sie Ihr IT-Vorhaben als Digitalisierungsprojekt – mit Ziel, Maßnahmen und Nutzen.

Das Wichtigste auf einen Blick: Fünf Punkte zur IT-Förderberatung Nordthüringen

Wenn Sie nach diesem Artikel nur fünf Dinge mitnehmen, dann diese:

  1. Aktualität schlägt Vollständigkeit. Die Förderlandschaft ändert sich schnell. Programme wie der Digitalbonus Thüringen sind eingestellt. Investieren Sie keine Zeit in Recherchen zu geschlossenen Programmen – prüfen Sie immer den aktuellen Status, bevor Sie planen.
  2. Das Vorabantragsprinzip ist absolut. Kein Programm erstattet rückwirkend. Wer mit dem Projekt beginnt, bevor der Antrag genehmigt ist, verliert den Anspruch. Keine Ausnahmen, keine Kulanzregelungen. Planen Sie deshalb Puffer für die Bearbeitungszeit ein.
  3. Drei Programme sind heute buchbar. InnoInvest (bis 50.000 € Zuschuss, Digitalisierung ausdrücklich förderfähig), ZIM (bis 310.000 € für F&E-Projekte) und BAFA KI-Beratungsförderung (80 % der Beratungskosten) – das sind die aktuell relevanten Instrumente für die IT-Förderberatung Nordthüringen. KfW-Kredite ergänzen das Bild.
  4. Professionelle Unterstützung rechnet sich. Bei Förderbeträgen ab 20.000 € ist eine begleitete Antragstellung fast immer günstiger als ein abgelehnter oder fehlerhafter Antrag. Die BAFA KI-Beratungsförderung macht externe Beratung sogar zu 80 % kostenlos.
  5. Keine Förderung ist kein Scheitern. Steuerliche Instrumente, günstige Kredite und eine clevere Projektstrukturierung können gute Alternativen sein. Wichtig ist, dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen – nicht eine, die auf veralteten Informationen basiert.

Die IT-Förderberatung Nordthüringen ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Werkzeug, um IT-Investitionen, die Sie ohnehin vorhaben, mit weniger eigenem Kapital umzusetzen. Wer dieses Werkzeug kennt und richtig einsetzt, hat einen messbaren Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die es ignorieren.

Laut Bitkom plant die Mehrheit mittelständischer Unternehmen in den nächsten zwei Jahren Investitionen in Digitalisierung. Wer dabei Fördermittel systematisch einbezieht, senkt den Eigenanteil – und erhöht die Umsetzungsgeschwindigkeit.

  • Halten Sie Ihre Programmrecherche regelmäßig aktuell – mindestens alle sechs Monate.
  • Stellen Sie Förderanträge immer vor Projektbeginn.
  • Kombinieren Sie, wo möglich, mehrere Instrumente (z. B. InnoInvest + KfW-Kredit).

Ihre Checkliste: So starten Sie jetzt

  1. Prüfen Sie Ihr geplantes IT-Vorhaben auf Förderfähigkeit – passt es zur InnoInvest-Mindestgrenze von 30.000 €?
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie keinen Auftrag erteilen und keine Investition tätigen, bevor der Förderantrag genehmigt ist.
  3. Klären Sie, ob Ihr Vorhaben Digitalisierung (InnoInvest) oder technologische Entwicklung (ZIM) ist – die Unterscheidung bestimmt das Programm.
  4. Beantragen Sie BAFA KI-Beratungsförderung, wenn Sie planen, externe Berater für KI-Potenzialanalysen zu nutzen – vor der Beauftragung.
  5. Sammeln Sie alle relevanten Kostenvoranschläge und Angebote für Ihren Förderantrag – vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung erheblich.
  6. Dokumentieren Sie den Projektzweck schriftlich und bewahren Sie alle Belege über die gesamte Zweckbindungsfrist auf.
  7. Aktualisieren Sie Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO, sobald neue IT-Systeme in Betrieb gehen.
  8. Sprechen Sie mit einem IT-Partner, der die aktuelle Förderlandschaft kennt – und vereinbaren Sie ein erstes unverbindliches Gespräch.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Digitalbonus Thüringen noch verfügbar?

Nein. Der Digitalbonus Thüringen hat seit März einen Antragsstopp – die Mittel sind ausgeschöpft, und eine Neuauflage ist aktuell nicht geplant. Wer jetzt in Thüringen IT-Investitionen fördern möchte, sollte sich auf das InnoInvest-Programm der Thüringer Aufbaubank konzentrieren. Es läuft bis 2029, fördert Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 50.000 € und ist das derzeit relevanteste Landesprogramm für Unternehmen in Nordthüringen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?

Das hängt vom Programm und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Einfache Anträge bei der Thüringer Aufbaubank können in wenigen Wochen genehmigt werden. ZIM-Anträge dauern erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate. Planen Sie immer einen Puffer ein – und starten Sie das Projekt erst, wenn die schriftliche Genehmigung vorliegt. Antrag eingereicht bedeutet noch nicht Antrag genehmigt. Dieser Unterschied ist entscheidend.

Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Die meisten Programme verbieten eine Doppelförderung derselben Kosten. Sie können jedoch verschiedene Programme für verschiedene Projektbestandteile kombinieren – zum Beispiel InnoInvest für die Infrastruktur und BAFA KI-Beratungsförderung für die externe Beratungsleistung. Wichtig ist, dass die Kostenabgrenzung im Antrag klar und nachvollziehbar ist. Eine professionelle Begleitung empfiehlt sich hier ausdrücklich.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Häufige Gründe sind unklare Projektbeschreibungen, fehlende Unterlagen oder eine nicht ausreichend begründete Förderfähigkeit. In vielen Fällen kann ein überarbeiteter Antrag erneut eingereicht werden. Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund schriftlich erläutern – das ist Ihr Recht. Die TTG GmbH unterstützt bei der Überarbeitung und Neueinreichung von Anträgen.

Muss ich als kleines Unternehmen überhaupt Fördermittel beantragen – lohnt sich der Aufwand?

Ehrliche Antwort: Nicht immer. Für Vorhaben unter 15.000 € ist der Aufwand oft unverhältnismäßig. Aber bereits ab einer Investition von 30.000 € – also der InnoInvest-Mindestgrenze – kann eine Förderung von bis zu 50.000 € den Eigenanteil erheblich reduzieren. Und die BAFA KI-Beratungsförderung erstattet 80 % der Beratungskosten – das ist in fast jedem Fall lohnend, wenn KI ein Thema für Ihr Unternehmen ist.

Haben Sie ein IT-Vorhaben in der Schublade, bei dem Sie noch nicht wissen, ob und wie Sie es fördern lassen können – und riskieren gerade, den richtigen Antragszeitpunkt zu verpassen?

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Die TTG GmbH betreut kleine und mittelständische Unternehmen im Raum Nordthüringen, Eichsfeld und Südniedersachsen. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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